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Bekanntmachung zur erneuten öffentlichen Auslegung: Verfahren zur Ergänzungssatzung „Kleegartenstraße“ in der Gemeinde Schwalbach, Gemeindebezirk Elm

Der Rat der Gemeinde Schwalbach hat in seiner Sitzung am 27.09.2018 dem geänderten Entwurf der Ergänzungssatzung „Kleegartenstraße" zugestimmt und die Einleitung der erneuten öffentlichen Auslegung beschlossen.

Aufgrund der eingegangenen Anregungen wurde der Entwurf der Ergänzungssatzung geändert.

Im Wesentlichen wurde neben der redaktionellen Aufnahme verschiedener Hinweise folgende Festsetzung ergänzt:

- die Höhenfestsetzung wurde durch Bezugspunkt über Normalhöhennull präzisiert.

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634), wird hiermit bekannt gemacht, dass der geänderte Entwurf der Ergänzungssatzung einschließlich Begründung in der Zeit vom:

12.10.2018 bis einschließlich 29.10.2018

während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Schwalbach, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach, im Schaukasten 2. Obergeschoss, zu jedermanns Einsicht erneut öffentlich ausliegt. Während der erneuten Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Unterlagen zur Planung finden Sie außerdem auf der Homepage der Gemeinde (unter www.schwalbach-saar.de)

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben. Durch den gegebenen Zeithorizont, kann keine Fristverlängerung zur Abgabe von Stellungnahmen gewährt werden.

Schwalbach, den 05.10.201818

Neumeyer

Bürgermeister 


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