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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Beteiligungsberichtes 2019

Gemäß § 115 Abs. 2 KSVG hat die Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen in privater Rechtsform zu erstellen.

Der Beteiligungsbericht dient sowohl der Information des Gemeinderates, als auch der Einwohner der Gemeinde. Daher ist jedem Einwohner die Einsicht in den Beteiligungsbericht gestattet. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen.

Der Bericht soll insbesondere dazu beitragen, auch die Erfüllung der aus dem kommunalen Haushalt ausgegliederten und rechtlich verselbständigten Aufgaben transparent zu halten.

Der Beteiligungsbericht soll für jedes Unternehmen mindestens enthalten:

a)den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe, die Beteiligungen des Unternehmens,

b)die Erfüllung des öffentlichen Zwecks,

c)in Grundzügen den Geschäftsverlauf für das jeweils letzte Geschäftsjahr, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens.

Der Gemeinderat hat am 26.11.2020 den Beteiligungsbericht für das Rechnungsjahr 2019 zur Kenntnis genommen.

Der Beteiligungsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 07.12.2020 bis einschließlich 15.12.2020 während der Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Dienstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und Freitag von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr) in Zimmer 2.17 des Rathauses Schwalbach, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach, öffentlich aus. Aufgrund der derzeitigen Covid-19-Pandemie ist eine vorherige Terminvereinbarung in den vorgenannten Zeiträumen unter der Rufnummer 06834 / 571-186 erforderlich.

Der Beteiligungsbericht kann auch etwas weiter unten online eingesehen werden.

Schwalbach, 27.11.2020

gez.
Neumeyer
Bürgermeister 


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  • Adresse:
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