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Bekanntmachung: Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze in der Gemeinde Schwalbach für die Jahre ab 2025 (Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer)

I.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2024 die Satzung über die Erhebung der Realsteuer-Hebesätze in der Gemeinde Schwalbach für die Jahre ab 2025 beschlossen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

II.

Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze in der Gemeinde Schwalbach für die Jahre ab 2025

Aufgrund des § 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) vom 15. Januar 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. l S. 1119), sowie des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) vom 01. Dezember 1936 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBI. l S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) und des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBI. l S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBI. l S. 2294), wird auf Beschluss des Gemeinderates Schwalbach vom 18.12.2024 folgende Satzung erlassen:

§ 1

Die Hebesätze für die Realsteuern werden ab dem Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A200 v.H.

für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke

Grundsteuer B400 v.H.

Für die übrigen bebauten und unbebauten Grundstücke

Gewerbesteuer440 v.H.

nach dem Gewerbeertrag

§ 2

Gemäß § 28 Abs. 2 Grundsteuergesetz werden Kleinbeträge wie folgt festgesetzt:

1. zum 15. August

mit dem Jahresbetrag, wenn dieser fünfzehn Euro nicht übersteigt,

2. zum 15. Februar und 15. August

zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser dreißig Euro nicht übersteigt.

Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 30.06.2016 außer Kraft.

Schwalbach, den 18.12.2024

Der Bürgermeister

gez.

Markus Weber

III. 

Bekanntmachung

Die verabschiedete Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Offenlegung:

Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze liegen zur Einsichtnahme vom 13.01.2025 bis einschließlich 21.01.2025 während den Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Dienstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und Freitag, von 8:30 Uhr bis 12.00 Uhr) in Zimmer 2.17 des Rathauses Schwalbach, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach, öffentlich aus.

Es wird um vorherige Terminvereinbarung in den vorgenannten Zeiträumen unter der Rufnummer 06834 / 571-190 gebeten.

Schwalbach, 19.12.2024

Der Bürgermeister

gez.

Markus Weber 


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