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Bekanntmachung: Bebauungsplan „Bei der Ohligmühle"

hier:Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) 

Der Rat der Gemeinde Schwalbach hat in seiner Sitzung am 26.09.2024 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bei der Ohligmühle" gemäß § 13a BauGB ohne Umweltbericht und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Die innerhalb des Geltungsbereiches vorhandenen Gartenflächen sollen aufgegeben und in Wohngrundstücke umgewandelt werden.

Der Rat der Gemeinde Schwalbach hat in gleicher Sitzung am 26.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Bei der Ohligmühle" angenommen und die Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen.

Da keine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit stattfindet, kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung in der Zeit

14.10.2024 bis einschließlich 18.11.2024

auf der Homepage der Gemeinde Schwalbach veröffentlicht.

Die oben genannten Unterlagen können während des genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Schwalbach, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach, im Schaukasten 2. Obergeschoss zu jedermanns Einsicht eingesehen werden. Die allgemeinen Öffnungszeiten sind wie folgt: Montag - Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr).

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden. 

Schwalbach, den 11.10.2024

Der Bürgermeister

Markus Weber 


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