Immer wieder ist festzustellen, dass Grundstückseigentümer ihre Bäume, Hecken und Sträucher, aber auch Wiesen so unkontrolliert wachsen lassen, dass diese auf Bürgersteige hinüberwachsen und dort für Fußgänger, insbesondere für ältere und behinderte Menschen sowie Personen mit Kinderwagen eine Behinderung darstellen.
Die Ortspolizeibehörde weist darauf hin, dass Grünflächen an Bürgersteigen so zu pflegen sind, dass
- die Bürgersteige in vollem Umfange nutzbar,
- die Sicht für Verkehrsteilnehmer nicht behindert,
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nicht verdeckt und
- die Straßenbeleuchtung nicht beeinträchtigt wird.
Über Gehwegen muss ein Raum von mindestens 3,00 m Höhe frei gehalten werden.
Die Ortspolizeibehörde bittet alle Grundstückseigentümer um Beachtung.