Bekanntmachung Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Rat der Gemeinde Schwalbach hat am 21.04.2016 in öffentlicher Sitzung gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722), die Aufstellung des Aufhebungsbebauungsplans „Planstraße Pulvermühle" einschließlich des Umweltberichts in der Gemeinde Schwalbach beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen einer Offenlage zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit). Zu diesem Zweck liegt der Entwurf des Aufhebungsbebauungsplanes einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom 17.05.2016 bis einschließlich 17.06.2016 im Rathaus der Gemeinde Schwalbach, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach während der üblichen Dienststunden für jedermann einsehbar aus.

Planungserfordernis:

Mit dem Bebauungsplan „Planstraße Pulvermühle" wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anbindung des Gewerbegebietes „Saarstraße" in der Gemeinde Bous an das überörtliche Straßennetz geschaffen. Die damals zugrunde gelegte Trasse wurde zwischenzeitlich verworfen. Das Gewerbegebiet Saarstraße soll nun über eine andere Trasse direkt an die B269n angebunden werden. Das Baurecht für diese Anbindung wird im Planfeststellungsverfahren hergestellt. Um die durch den rechtskräftigen Bebauungsplan zugeordneten Ausgleichsflächen für die Neuplanung zur Verfügung zu haben, soll der Bebauungsplan „Planstraße Pulvermühle" aufgehoben werden.

Ziel der Aufhebung ist es, die im Bebauungsplan festgesetzten Flächen planungsrechtlich in ihren ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen, damit keine Festsetzungen im Widerspruch zu den Planungen des Planfeststellungsverfahrens stehen.

Der Geltungsbereich ist dem folgenden Lageplan zu entnehmen: