Der Rat der Gemeinde Schwalbach hat in seiner Sitzung am 21.02.2019 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) die Aufstellung des Bebauungsplanes "In der Weiherdell" gemäß § 13a BauGB ohne Umweltbericht und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Wesentliches Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung von Wohnbaustellen, unmittelbar südlich angrenzend an den Friedhof Sprengen.

Der Geltungsbereich kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden.

Da keine frühzeitige Bürgerbeteiligung stattfindet, kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.

Der Rat der Gemeinde Schwalbach hat in gleicher Sitzung am 21.02.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes "In der Weiherdell" angenommen und die Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen.

Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung in der Zeit vom 11.03.2019 bis einschließlich 11.04.2019 während der Dienststunden (Mo-Do von 8.30 bis 12.30 Uhr,Fr. 8.30 – 13.00 Uhr, Mo, Mi, Do von 14.00 bis 16.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Schwalbach, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach, im Schaukasten 2. Obergeschoss, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt und eingesehen werden kann.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch per Mail vorgebracht werden.

Die Unterlagen können im Zeitraum der Auslegung auch auf der Homepage der Gemeinde Schwalbach unter www.schwalbach-saar.de eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Schwalbach, den 01.03.2019

Der Bürgermeister