• Startseite
  • Unsere Gemeinde
  • News aus Schwalbach
  • Bebauungsplan „Bei der Sprenger Mühle“ in der Gemeinde Schwalbach, Gemeindebezirk Elm, Gemarkung Sprengen: Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung)

Neues aus Elm, Hülzweiler und Schwalbach

Aktuelles und Wissenswertes aus ihrer Gemeinde
.

Bebauungsplan „Bei der Sprenger Mühle“ in der Gemeinde Schwalbach, Gemeindebezirk Elm, Gemarkung Sprengen: Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung)

Der Rat der Gemeinde Schwalbach hat in seiner Sitzung am 27.Juni .2019 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bei der Sprenger Mühle" gemäß § 13a BauGB ohne Umweltbericht und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Das wesentliche Ziel des Bebauungsplans liegt in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung in der Bachtalstraße zwischen den bereits vorhandenen Wohngebäuden der Hausnummern 370 und 380.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Plangebietes können dem beigefügten Lageplan entnommen werden.

Da keine frühzeitige Bürgerbeteiligung stattfindet, kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.

Der Rat der Gemeinde Schwalbach hat in gleicher Sitzung am 27.06.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes „Bei der Sprenger Mühle" angenommen und die Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen.

Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung in der Zeit vom 15.07.2019 bis einschließlich 19.08.2019 während der Dienststunden (Mo-Do von 8.30 bis 12.30 Uhr, Fr. 8.30 – 13.30 Uhr, Mo, Mi, Do von 14.00 bis 16.00 Uhr ) im Rathaus der Gemeinde Schwalbach, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach, im Schaukasten 2. Obergeschoss, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt und eingesehen werden kann.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch per Mail unter der Email-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! vorgebracht werden.

Die Unterlagen können im Zeitraum der Auslegung auch auf der Homepage der Gemeinde Schwalbach unter (www.schwalbach-saar.de) eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Schwalbach, den 05. Juli 2019 

Der Bürgermeister 
Hans-Joachim Neumeyer

Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bei der Sprenger Mühle“, genordet, ohne Maßstab

Schriftgröße: +
Drucken

Für Termine im Rathaus können Sie auch gerne unsere Online Terminreservierung nutzen.

Kontakt

  • Adresse:
    Hauptstraße 92
    66773 Schwalbach
  • Tel.:
    06834 571-0
  • Fax:
    06834 571-111
  • E-Mail:
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ist über E-Mail nicht möglich. Bitte nutzen Sie hierzu unsere virtuelle Poststelle über eGo-Mail. Die entsprechenden Rahmenbedingungen finden Sie auf der Homepage https://www.buergerdienste-saar.de/zfinder-saar-web/legalnotes.

Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Montag, Mittwoch, Donnerstag:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr

Zusätzlich hat das Bürgerbüro am 1. Samstag des Monats von 10-12 Uhr geöffnet

Standesamt
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Mittwoch:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr
Auf Wunsch werden zusätzlich am 1. Samstag im Monat Trauungen durchgeführt.