Neues aus Elm, Hülzweiler und Schwalbach

Aktuelles und Wissenswertes aus ihrer Gemeinde
.

Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 27.11.2014

Öffentlicher Teil

TOP 1

2. Änderung des Bebauungsplanes "Neyschacht" Schwalbach
hier: Aufstellungsbeschluss und Planbilligung

   
 

Die Gemeinde Schwalbach beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 12 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.07.2014 (BGBl. I. S. 954), die Einleitung des Satzungsverfahrens über die 2. Teiländerung des Bebauungsplanes „Neyschacht“ Schwalbach gemäß § 13a BauGB.

Der Geltungsbereich der 2. Teiländerung des Bebauungsplanes „Neyschacht“ Schwalbach ist im Übersichtsplan dargestellt.

Der Beschluss über die Einleitung des Satzungsverfahrens ist ortsüblich bekanntzumachen.

Die Gemeinde Schwalbach billigt den von der RAG ausgearbeiteten Bebauungsplanentwurf zur 2. Änderung „Neyschacht“ Schwalbach.

Die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie gemäß § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.

Die Anregung des Ortsrates Schwalbach, einen regelmäßigen Austausch zwischen den Vertretern der Fa. Braun-CarTec sowie Vertretern der betroffenen Anwohner unter Leitung des Bürgermeisters durchzuführen, wird aufgegriffen.

Die Anregung des Ortsrates Schwalbach, als Transportstrecke der Massen die Route 1 über die B 51 mit der Rück-/Leerfahrt über die Saarlouiser Straße  entsprechend der Route 2 - jedoch nur halbtags - zu favorisieren, wird zur Kenntnis genommen. Die genaue Trassenführung wird in einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Gemeindeentwicklung, Umwelt und Verkehr zusammen mit dem Ortsrat Schwalbach nochmals beraten.

 

Abstimmungsergebnis:                                          einstimmig

Das Mitglied Herr Müller (CDU) hat an der Beratung und Beschluss­fassung nicht mitgewirkt.

 TOP 2

Aufstellung des Bebauungsplanes "Ehemalige Bergehalde Griesborn" im Gemeindebezirk  Schwalbach
hier: Aufstellungsbeschluss

   
 

Gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.07.2014 (BGBl. I. S. 954), wird die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ehemalige Bergehalde Griesborn“ im Gemeindebezirk Schwalbach beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ehemalige Bergehalde Griesborn“ im Gemeindebezirk Schwalbach ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Der Beschluss über die Einleitung des Satzungsverfahrens ist ortsüblich bekannt zu machen.

Die Bürger sind gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten.

 

Abstimmungsergebnis:           28 Ja-Stimmen

                                                        (14 CDU, 12 SPD, 2 FW/FBLS)

                                                          3 Nein-Stimmen (Die Linke)

Das Mitglied Herr Müller (CDU) hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.

TOP 3

Neufassung der Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Schwalbach

   
 

Die Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Schwalbach wird erlassen.

 

Abstimmungsergebnis:                                          einstimmig

TOP 4

Neustrukturierung der Wirtschaftsförderung Untere Saar

   
 

Die Gemeinde Schwalbach stimmt der vorgeschlagenen Neustrukturierung der Wirtschaftsförderung Untere Saar durch Auflösung des Wirtschafts­förderungs­verbandes Untere Saar e.V., bzw. dessen Überführung in die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Untere Saar mbH zu.

Zur Ausgestaltung der zukünftigen Gesellschafterstruktur soll die Variante I gewählt werden.

 

Abstimmungsergebnis:                                          einstimmig

 TOP 5

Vorschulische Einrichtungen in der Gemeinde Schwalbach
Vertragsverlängerung mit der KiTa gGmbH

   
 

Die mit der KiTa gGmbH bestehende Vereinbarung zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen wird um zwei Jahre, bis zum 31.12.2016, verlängert.

 

Abstimmungsergebnis:                                          einstimmig

TOP 6

Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze ab 2015 in der Gemeinde Schwalbach

   
 

Die Hebesätze werden für die Jahre ab 2015 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A               300 v.H.

Grundsteuer B               360 v.H.

Gewerbesteuer              420 v.H.

 

Abstimmungsergebnis:               17 Ja-Stimmen (15 CDU, 2 FW/FBLS)

                                                             15 Nein-Stimmen (12 SPD, 3 Die Linke)

TOP 7

Absicherung einer Kreditaufnahme der KDFK GmbH & Co. KG durch Ausfallbürgschaft

   
 

Die Gemeinde Schwalbach übernimmt die Ausfallbürgschaft für ein von der KDFK aufzunehmendes Darlehen i.H.v. 210.000 €. Die Ausfallbürgschaft ist nicht befristet und gilt für die Laufzeit des Darlehens.

Die Avalprovision wird in Höhe der noch zu ermittelnden Zinsdifferenz  festgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis:                                          einstimmig

TOP 8

Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schwalbach

   
 

Die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schwalbach wird erlassen.

 

Abstimmungsergebnis:                                          einstimmig

TOP 9

Entsorgungsverband Saar (EVS)
Wirtschaftsplan 2015 des EVS

   
 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, dem Wirtschaftsplan 2015 des EVS  zuzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                                          einstimmig

TOP 10

Beschlussfassung über evtl. Einwände gegen die Niederschrift der Sitzung vom 25.09.2014 -öffentlicher Teil-

   
 

Gegen die Niederschrift der Sitzung vom 25.09.2014 -öffentlicher Teil- werden keine Einwände erhoben.

 

Abstimmungsergebnis:                                          einstimmig


Schriftgröße: +
Drucken

Für Termine im Rathaus können Sie auch gerne unsere Online Terminreservierung nutzen.

Kontakt

  • Adresse:
    Hauptstraße 92
    66773 Schwalbach
  • Tel.:
    06834 571-0
  • Fax:
    06834 571-111
  • E-Mail:
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ist über E-Mail nicht möglich. Bitte nutzen Sie hierzu unsere virtuelle Poststelle über eGo-Mail. Die entsprechenden Rahmenbedingungen finden Sie auf der Homepage https://www.buergerdienste-saar.de/zfinder-saar-web/legalnotes.

Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Montag, Mittwoch, Donnerstag:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr

Zusätzlich hat das Bürgerbüro am 1. Samstag des Monats von 10-12 Uhr geöffnet

Standesamt
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Mittwoch:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr
Auf Wunsch werden zusätzlich am 1. Samstag im Monat Trauungen durchgeführt.