Öffentlicher Teil
TOP 1 |
2. Änderung des Bebauungsplanes "Neyschacht" Schwalbach |
Die Gemeinde Schwalbach beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 12 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.07.2014 (BGBl. I. S. 954), die Einleitung des Satzungsverfahrens über die 2. Teiländerung des Bebauungsplanes „Neyschacht“ Schwalbach gemäß § 13a BauGB. Der Geltungsbereich der 2. Teiländerung des Bebauungsplanes „Neyschacht“ Schwalbach ist im Übersichtsplan dargestellt. Der Beschluss über die Einleitung des Satzungsverfahrens ist ortsüblich bekanntzumachen. Die Gemeinde Schwalbach billigt den von der RAG ausgearbeiteten Bebauungsplanentwurf zur 2. Änderung „Neyschacht“ Schwalbach. Die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie gemäß § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen. Die Anregung des Ortsrates Schwalbach, einen regelmäßigen Austausch zwischen den Vertretern der Fa. Braun-CarTec sowie Vertretern der betroffenen Anwohner unter Leitung des Bürgermeisters durchzuführen, wird aufgegriffen. Die Anregung des Ortsrates Schwalbach, als Transportstrecke der Massen die Route 1 über die B 51 mit der Rück-/Leerfahrt über die Saarlouiser Straße entsprechend der Route 2 - jedoch nur halbtags - zu favorisieren, wird zur Kenntnis genommen. Die genaue Trassenführung wird in einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Gemeindeentwicklung, Umwelt und Verkehr zusammen mit dem Ortsrat Schwalbach nochmals beraten. |
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Abstimmungsergebnis: einstimmig Das Mitglied Herr Müller (CDU) hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt. |
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TOP 2 |
Aufstellung des Bebauungsplanes "Ehemalige Bergehalde Griesborn" im Gemeindebezirk Schwalbach |
Gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.07.2014 (BGBl. I. S. 954), wird die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ehemalige Bergehalde Griesborn“ im Gemeindebezirk Schwalbach beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ehemalige Bergehalde Griesborn“ im Gemeindebezirk Schwalbach ist dem Übersichtsplan zu entnehmen. Der Beschluss über die Einleitung des Satzungsverfahrens ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Bürger sind gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. |
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Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimmen (14 CDU, 12 SPD, 2 FW/FBLS) 3 Nein-Stimmen (Die Linke) Das Mitglied Herr Müller (CDU) hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt. |
TOP 3 |
Neufassung der Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Schwalbach |
Die Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Schwalbach wird erlassen. |
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Abstimmungsergebnis: einstimmig |
TOP 4 |
Neustrukturierung der Wirtschaftsförderung Untere Saar |
Die Gemeinde Schwalbach stimmt der vorgeschlagenen Neustrukturierung der Wirtschaftsförderung Untere Saar durch Auflösung des Wirtschaftsförderungsverbandes Untere Saar e.V., bzw. dessen Überführung in die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Untere Saar mbH zu. Zur Ausgestaltung der zukünftigen Gesellschafterstruktur soll die Variante I gewählt werden. |
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Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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TOP 5 |
Vorschulische Einrichtungen in der Gemeinde Schwalbach |
Die mit der KiTa gGmbH bestehende Vereinbarung zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen wird um zwei Jahre, bis zum 31.12.2016, verlängert. |
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Abstimmungsergebnis: einstimmig |
TOP 6 |
Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze ab 2015 in der Gemeinde Schwalbach |
Die Hebesätze werden für die Jahre ab 2015 wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A 300 v.H. Grundsteuer B 360 v.H. Gewerbesteuer 420 v.H. |
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Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen (15 CDU, 2 FW/FBLS) 15 Nein-Stimmen (12 SPD, 3 Die Linke) |
TOP 7 |
Absicherung einer Kreditaufnahme der KDFK GmbH & Co. KG durch Ausfallbürgschaft |
Die Gemeinde Schwalbach übernimmt die Ausfallbürgschaft für ein von der KDFK aufzunehmendes Darlehen i.H.v. 210.000 €. Die Ausfallbürgschaft ist nicht befristet und gilt für die Laufzeit des Darlehens. Die Avalprovision wird in Höhe der noch zu ermittelnden Zinsdifferenz festgesetzt. |
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Abstimmungsergebnis: einstimmig |
TOP 8 |
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schwalbach |
Die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schwalbach wird erlassen. |
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Abstimmungsergebnis: einstimmig |
TOP 9 |
Entsorgungsverband Saar (EVS) |
Der Bürgermeister wird ermächtigt, dem Wirtschaftsplan 2015 des EVS zuzustimmen. |
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Abstimmungsergebnis: einstimmig |
TOP 10 |
Beschlussfassung über evtl. Einwände gegen die Niederschrift der Sitzung vom 25.09.2014 -öffentlicher Teil- |
Gegen die Niederschrift der Sitzung vom 25.09.2014 -öffentlicher Teil- werden keine Einwände erhoben. |
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Abstimmungsergebnis: einstimmig |