Öffentlicher Teil
TOP 3 | Anpassung Kita-Elternbeiträge ab 01.08.2020 |
Die Kita-Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/2021 werden ab dem 01.08.2020 wie folgt festgesetzt: Angebot Elternbeiträge für das Kiga-Jahr 2020/2021 Krippe 270 € Kindergarten- 60 € platz Kompakt- 90 € platz Tages- 120 € platz | |
Abstimmungsergebnis:einstimmig |
TOP 4 | Vorschulentwicklungsplanung 2020-2022 |
2. Die Verwaltung wird beauftragt
3. Die Finanzierung der Maßnahmen zu Punkt 2 ist im Nachtragshaushalt darzustellen. | |
Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen (11 CDU, 9 SPD, 3 FW/FBLS) 7 Nein-Stimmen (2 Linke, 2 Grüne, 3 UWG) |
TOP 5 | Freibadsaison 2020 |
| |
Abstimmungsergebnis: einstimmig |
TOP 6 | Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018 und Feststellung des Jahresabschlusses für den Eigenbetrieb "Hallenfreibad" der Gemeinde Schwalbach für das Wirtschaftsjahr 2018 |
1. Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018 Gemäß § 19a Eigenbetriebsverordnung (EigVO) werden bei der Gründung des Eigenbetriebes „Hallenfreibad" der Gemeinde Schwalbach die in der Schlussbilanz zum 31.12.2017 der ehemaligen KDFK GmbH & Co. KG ausgewiesenen Vermögensgegenstände für die Sparte „Hallenfreibad" unverändert in die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018 übergeleitet. Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018 des Eigenbetriebes „Hallenfreibad" der Gemeinde Schwalbach wird mit einem Wert von 4.043.390,81 € in Aktiva und Passiva festgestellt. 2. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 Gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) wird der Jahresabschluss für den Eigenbetrieb Hallenfreibad der Gemeinde Schwalbach für das Wirtschaftsjahr 2018 festgestellt mit einer Bilanzsumme von 4.528.003,35 € Erträgen von 874.057,04 € und Aufwendungen von 827.890,32 €. Der Jahresabschluss weist danach einen Überschuss von 46.166,72 € aus. 3. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss in Höhe von 46.166,72 € wird gemäß § 8 Abs. 7 EigVO wie folgt verwendet:
| |
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 3 Enthaltungen (UWG) |
TOP 7 | Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018 und Feststellung des Jahresabschlusses für den Eigenbetrieb "Veranstaltungshallen" der Gemeinde Schwalbach für das Wirtschaftsjahr 2018 |
1. Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018 Gemäß § 19a Eigenbetriebsverordnung (EigVO) werden bei der Gründung des Eigenbetriebes „Veranstaltungshallen" der Gemeinde Schwalbach die in der Schlussbilanz zum 31.12.2017 der ehemaligen KDFK GmbH & Co. KG ausgewiesenen Vermögensgegenstände für die Sparte „Veranstaltungshallen" unverändert in die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018 übergeleitet. Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018 des Eigenbetriebes „Veranstaltungshallen" der Gemeinde Schwalbach wird mit einem Wert von 2.480.438,40 € in Aktiva und Passiva festgestellt. 2. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 Gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) wird der Jahresabschluss für den Eigenbetrieb Veranstaltungshallen der Gemeinde Schwalbach für das Wirtschaftsjahr 2018 festgestellt mit einer Bilanzsumme von 3.806.022,61 € Erträgen von 275.924,07 € und Aufwendungen von 930.290,62 €. Der Jahresabschluss weist danach einen Fehlbetrag von -654.366,55 € aus. 3. Ergebnisverwendung Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 654.366,55 € wird gemäß § 8 Abs. 8 EigVO wie folgt verwendet:
| |
Abstimmungsergebnis:einstimmig bei 3 Enthaltungen (UWG) |
TOP 8 | Erteilung eines Auftrages zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2019 der Eigenbetriebe "Hallenfreibad" und "Veranstaltungshallen" der Gemeinde Schwalbach |
Die Aufträge zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2019 für den Eigenbetrieb „Hallenfreibad" und den Eigenbetrieb „Veranstaltungshallen" der Gemeinde Schwalbach werden an die THS Wirtschaftsprüfungs GmbH, Saarbrücken, enstsprechend den vorliegenden Angeboten vom 17.04.2020 erteilt. | |
Abstimmungsergebnis:einstimmig |
TOP 9 | 1. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Schwalbach über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssatzung) |
Dem 1. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Schwalbach über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssatzung) wird in der vorgelegten Form zugestimmt. Die Ausschreibung der Baumgräber erfolgt mit der Vorgabe, dass schrägstehende Abdeckplatten in runder Form angeboten werden und die Schrift auf den Abdeckplatten mit Sandstrahler ausgeführt wird. Das Ornament auf der Abdeckplatte soll die Form eines Baumes haben. | |
Abstimmungsergebnis:einstimmig |
TOP 10 | Umschichtung von Haushaltsmitteln |
Zur Finanzierung des 2. Bauabschnittes der Sanierung der sanitären Anlagen und Umkleiden im Haus für Kultur und Sport in Hülzweiler wird ein bei InvestNr. 1362200002 -Matthias-Kohn-Haus- zur Verfügung stehender Haushaltsrest in Höhe von 105.000,-- € von Mandant 01 Gemeinde zum Mandant 72 Eigenbetrieb Veranstaltungshallen umgeschichtet. | |
Abstimmungsergebnis:einstimmig Das Mitglied Herr Müller (CDU) hat an der Abstimmung nicht teilgenommen. |
TOP 11 | Fahrbahndeckensanierung 2020 |
1. Der Auftrag zur Durchführung der Fahrbahndeckensanierung 2020 wird der Fa. Dittgen Bauunternehmen GmbH aus Schmelz zu ihrem Angebot vom 27.05.2020 erteilt. 2. Die Mittel für die Fahrbahndeckensanierung 2020 werden dem Ergebnishaushalt, Produkt-Sachkonto 541000-523196 entnommen. | |
Abstimmungsergebnis:einstimmig |