Neues aus Elm, Hülzweiler und Schwalbach

Aktuelles und Wissenswertes aus ihrer Gemeinde
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Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 02.07.2020

Öffentlicher Teil

TOP 3

Anpassung Kita-Elternbeiträge ab 01.08.2020

Die Kita-Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/2021 werden ab dem 01.08.2020 wie folgt festgesetzt:

Angebot Elternbeiträge für das Kiga-Jahr 2020/2021

Krippe 270 €

Kindergarten- 60 €

platz

Kompakt- 90 €

platz

Tages- 120 €

platz

Abstimmungsergebnis:einstimmig

TOP 4

Vorschulentwicklungsplanung 2020-2022

  • 1.  In der Kita Alberoschule und der Kita Griesborn wird jeweils eine
  • Kindergartennotgruppe mit je 25 Plätzen ab dem Kiga-Jahr 2020/2021 installiert.

2.  Die Verwaltung wird beauftragt

  • a) für den Umbau des leerstehenden Verwaltungsgebäudes „Untere Alberoschule" zu einer 3-gruppigen Kindertagesstätte mit 75 Kindergartenplätze (Kita Alberoschule II) eine Planung zu erarbeiten
  • b) für die zusätzliche Schaffung von 25 Kindergartenplätze in der Kita St. Laurentius Hülzweiler Angebote für die Anschaffung von 2 mobilen Wichtelwägen einzuholen
  • c) die perspektivische Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde zu beobachten und zu prüfen, ob gegebenenfalls in den Gemeindebezirken Elm und Hülzweiler das Betreuungsangebt an Kita-Plätzen erweitert werden muss

3. Die Finanzierung der Maßnahmen zu Punkt 2 ist im Nachtragshaushalt darzustellen.

Abstimmungsergebnis23 Ja-Stimmen (11 CDU, 9 SPD, 3 FW/FBLS)

7 Nein-Stimmen (2 Linke, 2 Grüne, 3 UWG)

TOP 5

Freibadsaison 2020

  • 1.Das Freibad Schwalbach wird unter Berücksichtigung der nachfolgenden Covid-19-Auflagen und des Pandemieplanes der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen für den (voraussichtlichen) Zeitraum 01.07. – 16.08.2020 (Sommerferien) geöffnet. Es gilt eine erweiterte Haus- und Badeordnung.
  • 2.Für diesen Nutzungszeitraum findet der Entgeltkatalog für das Freibad Schwalbach lediglich in den Positionen „Erwachsene – 3 €" und „Kinder von 6-16 Jahren – 1,50 €" Anwendung. Alle weiteren Preispositionen werden für die Sommersaison 2020 ausgesetzt.
  • 3.Für die Dauer des Nutzungszeitraumes gilt ein Zeitmodell mit vier Intervallen, um möglichst vielen Besuchern einen Zutritt zu ermöglichen.
  • 4.Unter Berücksichtigung der örtlichen Begebenheiten wird die maximalzulässige Besucherzahl auf 80 Personen (je Schwimmer- bzw. Nichtschwimmerbecken 40) je Zeitintervall festgesetzt.
  • 5.Im Rahmen des Badbetriebes ist nur ein Schwimmbetrieb möglich. Sprungturm, Rutsche und Planschbecken sind gesperrt.
  • 6.Aus Gründen der Nachverfolgung im Falle einer evtl. Infektion müssen die Badbesucher über den Hausstand bzw. die Besuchergruppe erfasst sein bzw. eine Nachverfolgung ermöglicht werden können. Daher wird ein online-Ticketing mit elektronischem Bezahlsystem eingeführt.
  • 7.Besucher unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen das Bad besuchen.
  • 8.Eine Evaluation der Situation und der getroffenen Maßnahmen erfolgt nach den ersten 3 Wochen des Badbetriebes im Rahmen einer Sondersitzung des Ferienausschusses am 22.07.2020 in der final über die weitere Öffnung/ Schließung oder Verlängerung des Badbetriebes entschieden wird.
  • 9.Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Verträge mit zusätzlichem Reinigungspersonal, Security und Ferienjobbern abzuschließen in der Form einer Befristung bis zum 31.07.2020 mit der Verlängerungsoption (im Falles einer weiteren Badöffnung) bis zum Ende der Freibadsaison gem. Ziffer 8.

Abstimmungsergebniseinstimmig

TOP 6

Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018 und Feststellung des Jahresabschlusses für den Eigenbetrieb "Hallenfreibad" der Gemeinde Schwalbach für das Wirtschaftsjahr 2018

1. Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018

Gemäß § 19a Eigenbetriebsverordnung (EigVO) werden bei der Gründung des Eigenbetriebes „Hallenfreibad" der Gemeinde Schwalbach die in der Schlussbilanz zum 31.12.2017 der ehemaligen KDFK GmbH & Co. KG ausgewiesenen Vermögensgegenstände für die Sparte „Hallenfreibad" unverändert in die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018 übergeleitet.

Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018 des Eigenbetriebes „Hallenfreibad" der Gemeinde Schwalbach wird mit einem Wert von 4.043.390,81 € in Aktiva und Passiva festgestellt.

2. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018

Gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) wird der Jahresabschluss für den Eigenbetrieb Hallenfreibad der Gemeinde Schwalbach für das Wirtschaftsjahr 2018 festgestellt

mit einer Bilanzsumme von                                                                           4.528.003,35 €

Erträgen von                                                                                                    874.057,04 €

und Aufwendungen von                                                                                   827.890,32 €.

Der Jahresabschluss weist danach einen Überschuss von                              46.166,72

aus.

3. Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss in Höhe von 46.166,72 € wird gemäß § 8 Abs. 7 EigVO wie folgt verwendet:

  • Einstellung in die Rücklage46.166,72 €

Abstimmungsergebniseinstimmig

bei 3 Enthaltungen (UWG)

TOP 7

Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018 und Feststellung des Jahresabschlusses für den Eigenbetrieb "Veranstaltungshallen" der Gemeinde Schwalbach für das Wirtschaftsjahr 2018

1. Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018

Gemäß § 19a Eigenbetriebsverordnung (EigVO) werden bei der Gründung des Eigenbetriebes „Veranstaltungshallen" der Gemeinde Schwalbach die in der Schlussbilanz zum 31.12.2017 der ehemaligen KDFK GmbH & Co. KG ausgewiesenen Vermögensgegenstände für die Sparte „Veranstaltungshallen" unverändert in die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018 übergeleitet.

Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018 des Eigenbetriebes „Veranstaltungshallen" der Gemeinde Schwalbach wird mit einem Wert von 2.480.438,40 € in Aktiva und Passiva festgestellt.

2. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018

Gemäß § 24 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) wird der Jahresabschluss für den Eigenbetrieb Veranstaltungshallen der Gemeinde Schwalbach für das Wirtschaftsjahr 2018 festgestellt

mit einer Bilanzsumme von                                                           3.806.022,61 €

Erträgen von                                                                                    275.924,07 €

und Aufwendungen von                                                                   930.290,62 €.

Der Jahresabschluss weist danach einen Fehlbetrag von             -654.366,55

aus.

3. Ergebnisverwendung

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 654.366,55 € wird gemäß § 8 Abs. 8 EigVO wie folgt verwendet:

  • Ausgleich aus dem Haushalt der Gemeinde 654.366,55 €

Abstimmungsergebnis:einstimmig

bei 3 Enthaltungen (UWG)

TOP 8

Erteilung eines Auftrages zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2019 der Eigenbetriebe "Hallenfreibad" und "Veranstaltungshallen" der Gemeinde Schwalbach

Die Aufträge zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2019 für den Eigenbetrieb „Hallenfreibad" und den Eigenbetrieb „Veranstaltungshallen" der Gemeinde Schwalbach werden an die THS Wirtschaftsprüfungs GmbH, Saarbrücken, enstsprechend den vorliegenden Angeboten vom 17.04.2020 erteilt.

Abstimmungsergebnis:einstimmig

TOP 9

1. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Schwalbach über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssatzung)

Dem 1. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Schwalbach über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssatzung) wird in der vorgelegten Form zugestimmt.

Die Ausschreibung der Baumgräber erfolgt mit der Vorgabe, dass schrägstehende Abdeckplatten in runder Form angeboten werden und die Schrift auf den Abdeckplatten mit Sandstrahler ausgeführt wird. Das Ornament auf der Abdeckplatte soll die Form eines Baumes haben.

Abstimmungsergebnis:einstimmig

TOP 10

Umschichtung von Haushaltsmitteln

Zur Finanzierung des 2. Bauabschnittes der Sanierung der sanitären Anlagen und Umkleiden im Haus für Kultur und Sport in Hülzweiler wird ein bei InvestNr. 1362200002 -Matthias-Kohn-Haus- zur Verfügung stehender Haushaltsrest in Höhe von 105.000,-- € von Mandant 01 Gemeinde zum Mandant 72 Eigenbetrieb Veranstaltungshallen umgeschichtet.

Abstimmungsergebnis:einstimmig

Das Mitglied Herr Müller (CDU) hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

TOP 11

Fahrbahndeckensanierung 2020
-Vergabe von Arbeiten-

1. Der Auftrag zur Durchführung der Fahrbahndeckensanierung 2020 wird der Fa. Dittgen Bauunternehmen GmbH aus Schmelz zu ihrem Angebot vom 27.05.2020 erteilt.

2. Die Mittel für die Fahrbahndeckensanierung 2020 werden dem Ergebnishaushalt, Produkt-Sachkonto 541000-523196 entnommen.

Abstimmungsergebnis:einstimmig


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