Neues aus Elm, Hülzweiler und Schwalbach

Aktuelles und Wissenswertes aus ihrer Gemeinde
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Aktuelle Lage in der Gemeinde Schwalbach

Bezugnehmend auf die Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums vom 16.03.2020 weist die Gemeinde Schwalbach auszugsweise auf Folgendes hin:

- Veranstaltungen, Versammlungen oder sonstige Ansammlungen mit mehr als 5 Personen werden landesweit untersagt.

- Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, wird untersagt. Hierzu zählen insbesondere Tagungs- und Veranstaltungsräume, Kneipen, Clubs, Shishabars, Spielhallen, Vereinsräume, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich und Jugendhäuser und ähnliche Einrichtungen.

- Verboten sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften. à Näheres entnehmen Sie bitte den einzelnen Veröffentlichungen in den Kirchlichen Nachrichten dieser Ausgabe

- Untersagt wird der Betrieb von Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes und sonstige Gastronomiebetriebe jeder Art, wenn nicht sichergestellt wird, dass der Abstand zwischen den Gästen mindestens zwei Meter beträgt, Abstandsregelungen eingehalten werden für die Tische, Besucherzahlen reglementiert sind und Hygienemaßnahmen und –hinweise erfolgen. Öffnungen sind nur in der Zeit von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr gestattet. Die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen bzw. Auslieferung ist jederzeit möglich. Gastronomie in Hotelbetrieben darf für Hotelgäste nach den oben genannten Bedingungen erfolgen.

- Untersagt wird die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art. Hiervon ausgenommen sind der Lebensmittelhandel, Großhandel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Baumärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Post, Gartenbau- und Tierbedarf, Tankstellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons und Zeitungsverkauf und der Online-Handel.

Die Allgemeinverfügung tritt am 18.03.2020 in Kraft und gilt bis einschließlich 20.04.2020.

Die Allgemeinverfügung des Saarlandes vom 16.03.2020 finden Sie unter https://www.schwalbach-saar.de/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen


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Kontakt

  • Adresse:
    Hauptstraße 92
    66773 Schwalbach
  • Tel.:
    06834 571-0
  • Fax:
    06834 571-111
  • E-Mail:
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Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Montag, Mittwoch, Donnerstag:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr

Zusätzlich hat das Bürgerbüro am 1. Samstag des Monats von 10-12 Uhr geöffnet

Standesamt
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  • Mittwoch:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr
Auf Wunsch werden zusätzlich am 1. Samstag im Monat Trauungen durchgeführt.