Das Steueramt der Gemeinde Schwalbach weist darauf hin, dass alle Hundehalter verpflichtet sind, ihren Hund bei der Gemeinde anzumelden und Hundesteuer zu zahlen.

Wer seinen Hund bisher noch nicht angemeldet hat, kann das schriftlich über unten verlinktes Formular oder formlos beim Steueramt im Rathaus Schwalbach, Zimmer 1.22, nachholen.

Anmeldeformulare sind auch im Formularcenter der Gemeinde Schwalbach hinterlegt. 

Folgendes Formular können Sie ausdrucken und an das Steueramt weiterleiten:

Oder Sie füllen das Formular hier online aus: 

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Hundemeldung

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