Reisepässe

Für die Beantwortung der Frage, wann ein Reisepass erforderlich ist, gilt der Grundsatz: “innerhalb der Europäischen Union (EU) genügt der Personalausweis, für Reisen außerhalb besteht Reisepasspflicht“. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes oder bei der entsprechenden Auslandsvertretung.

Beantragung:

Für die Beantragung eines Reisepasses benötigen Sie lediglich ein Dokument, mit dem Sie sich ausweisen können, sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild.

Bei Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss mindestens ein gesetzlicher Vertreter, der sich ebenfalls ausweisen muss, mit anwesend sein. Die Unterschrift des zweiten gesetzlichen Vertreters kann durch eine Zustimmungserklärung in Verbindung mit einer Kopie des Personalausweises von diesem ersetzt werden. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht muss eine Bescheinigung darüber vorgelegt werden.

unter 24:       Gebühr:        37,50 €           Gültigkeit: 6 Jahre

über 24:        Gebühr:        70,00 €           Gültigkeit: 10 Jahre

Wird dringend ein Reisepass benötigt, kann dieser per Express innerhalb von drei bis fünf Werktagen bestellt werden. Der Express-Zuschlag beträgt 32,00 €.

Die Beantragung eines Reisepasses mit Vollmacht ist nicht möglich, auch nicht für Kinder.

Abholung des Reisepasses:

Aus dem „Blickpunkt“ der Gemeinde Schwalbach kann entnommen werden, bis zu welchem Quittungsdatum die Reisepässe zur Abholung bereit stehen. Für die Abholung benötigen Sie, wenn vorhanden, ihren alten Reisepass, ansonsten ihren Personalausweis.

Für Termine im Rathaus können Sie auch gerne unsere Online Terminreservierung nutzen.

Kontakt

  • Adresse:
    Hauptstraße 92
    66773 Schwalbach
  • Tel.:
    06834 571-0
  • Fax:
    06834 571-111
  • E-Mail:
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ist über E-Mail nicht möglich. Bitte nutzen Sie hierzu unsere virtuelle Poststelle über eGo-Mail. Die entsprechenden Rahmenbedingungen finden Sie auf der Homepage https://www.buergerdienste-saar.de/zfinder-saar-web/legalnotes.

Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Montag, Mittwoch, Donnerstag:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr

Zusätzlich hat das Bürgerbüro am 1. Samstag des Monats von 10-12 Uhr geöffnet

Standesamt
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Mittwoch:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr
Auf Wunsch werden zusätzlich am 1. Samstag im Monat Trauungen durchgeführt.