Pflegeversicherung

Mit den neuen Pflegestärkungsgesetzen, einer Weiterentwicklung der ursprünglichen Pflegeversicherung, sollen  Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte in ihrem Alltag noch besser unterstützt werden.

An Demenz erkrankte Menschen erhalten einen leichteren Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung.

Wann ist ein Mensch pflegebedürftig?
Pflegebedürftigkeit hat ganz unterschiedliche Gesichter. Der neue, deutlich weiter gefasste Pflegebedürftigkeitsbegriff wird dieser Tatsache gerecht. Statt drei Pflegestufen und der zusätzlichen Feststellung einer „erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz“, zum Beispiel aufgrund einer Demenz, gibt es seit dem 1.1.2017 fünf Pflegegrade. Die Begutachtung führt also zu einer differenzierteren Einstufung, denn sie berücksichtigt genauer und umfassender als bisher die Beeinträchtigungen und Fähigkeiten der Menschen.

http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/pflege-alltag/demenz-ratgeber/

Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte
Zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur gesundheitlichen Prävention
Fax: 030 / 340 60 66 - 07
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Gebärdentelefon ISDN-Bildtelefon
030 / 340 60 66 – 08

Gebärdentelefon Video over IP
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Pflegegrade und neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff
Fünf Pflegegrade ersetzen seit dem 1. Januar 2017 die bisherigen drei Pflegestufen.

Die Einstufung in einen Pflegegrad richtet sich danach, wie selbstständig ein Mensch ist und über welche Fähigkeiten er noch verfügt. Der Fokus liegt dabei auf seinen verbliebenen Ressourcen. Das beurteilt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) mithilfe von sechs Modulen. Für jedes dieser Module wurden bestimmte Kriterien festgelegt:

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakt

https://www.aok.de/inhalt/pflegegrade-von-1-bis-5-erklaert/

https://www.pflegegrad-berechnen.de/


Die ersten Schritte zur schnellen Hilfe
Da jede Pflegesituation anders ist, stehen Angehörige immer wieder vor neuen und komplexen Herausforderungen und Fragen. Aus diesem Grund sind sie auf verlässliche, flexible und passgenaue Unterstützung und Entlastung angewiesen.

In der Checkliste „Pflegebedürftig. Was nun?“, finden Sie erste Schritte und Informationen zum Thema Pflegebedürftigkeit, auf einen Blick.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Pflege/Flyer_Poster_etc/Pflegebeduerftig_Was_nun_barr.pdf


Die Begutachtung
Grundsätzlich kann Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes in allen Lebensabschnitten auftreten. Damit Leistungen von der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Sobald der Antrag gestellt wurde, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere unabhängige Gutachterinnen beziehungsweise Gutachter mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.

Informationen zur Pflegebegutachtung für Versicherte - Informationsportal der Medizinischen Dienste zur Pflegebegutachtung ab 2017
https://www.pflegebegutachtung.de/versicherte/informationen-zur-pflegebegutachtung.html

Pflegeversicherung einfach erklärt
https://www.caritas.de/glossare/pflegeversicherung

Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte
Zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur gesundheitlichen Prävention
Fax: 030 / 340 60 66 - 07
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Gebärdentelefon ISDN-Bildtelefon
030 / 340 60 66 – 08

Gebärdentelefon Video over IP
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Pflege zu Hause: Finanzielle Unterstützung und Leistungen für die ambulante Pflege
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause.html

Pflegegrade, Antragstellung, Voraussetzung, Begutachtung, Leistungsbescheid, Checkliste
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegrade.html#c4416

Für Termine im Rathaus können Sie auch gerne unsere Online Terminreservierung nutzen.

Kontakt

  • Adresse:
    Hauptstraße 92
    66773 Schwalbach
  • Tel.:
    06834 571-0
  • Fax:
    06834 571-111
  • E-Mail:
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ist über E-Mail nicht möglich. Bitte nutzen Sie hierzu unsere virtuelle Poststelle über eGo-Mail. Die entsprechenden Rahmenbedingungen finden Sie auf der Homepage https://www.buergerdienste-saar.de/zfinder-saar-web/legalnotes.

Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Montag, Mittwoch, Donnerstag:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr

Zusätzlich hat das Bürgerbüro am 1. Samstag des Monats von 10-12 Uhr geöffnet

Standesamt
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Mittwoch:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr
Auf Wunsch werden zusätzlich am 1. Samstag im Monat Trauungen durchgeführt.