In der vergangenen Woche kam es im oberen Bereich des Friedhofes Sprengen zu teilweise starken Verwüstungen an Gräbern.
Aus aktuellem Anlass weist die Ortspolizeibehörde darauf hin, dass das regelmäßige Parken von Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen sowie mit Kraftfahrzeuganhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2 Tonnen in Wohngebieten in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig ist.
Gleich zwei Dienstleister sind derzeit innerhalb der Gemeinde Schwalbach damit beschäftigt, die Voraussetzungen für eine schnellere Datenübertragung zu ermöglichen.
Die GWBS werden ab sofort die Versorgungsleitungen sowie einzelne Hausanschlussleitungen in der „Jahnstraße“ (von Schwimmbad bis Jahnstraße vor Hausnr. 19) erneuern. Bauzeit ca. 6 bis 8 Wochen.