Infolge der hohen Temperaturen und bereits lang anhaltenden Trockenheit wird in vielen Gärten eifrig gewässert. Mit Wasser sollte jedoch sparsam umgegangen und nur, wo unbedingt nötig, gezielt bewässert werden. Festgestellt wurde, dass Anlieger von Bächen Wasser zur Bewässerung ihrer Gärten mittels Elektropumpen aus den Bächen entnehmen.

Dies ist verboten.

Aus natürlichen, oberirdischen Gewässern darf nur mit Handschöpfgeräten Wasser entnommen werden. Dies gilt auch für die Anlieger. Ein Aufstauen der Gewässer zur Wasserentnahme ist ebenfalls nicht zulässig. 

Aus Gewässern, Brunnen und Kneippanlagen in öffentlichen Grünflächen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen ist das Abpumpen oder Schöpfen von Wasser nicht gestattet.