Der Gemeinderat der Gemeinde Schwalbach hat in seiner Sitzung am 27.08.2020 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Service Wohnen am Lochbach" mit Vorhaben- und Erschließungsplan einzuleiten (s. Anlage Geltungsbereich).

In seiner Sitzung am 27.08.2020 hat der Gemeinderat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Service Wohnen am Lochbach", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung, gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist vom14.09.2020 bis einschließlich 14.10.2020 durchgeführt worden.

Zwischenzeitlich wurde die Planungskonzeption überarbeitet und weiter konkretisiert. Gegenüber dem ausgelegten Entwurf im Jahr 2020 ergeben sich im Wesentlichen folgende Änderungen:

  • Reduzierung der Größe der Wohnungen, da überwiegend Wohnungen für eine Person und unter 60 m2 angefragt werden, und Erhöhung der Zahl der Wohnungen von 14 auf 20. Dementsprechend erhöht sich auch die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze auf 20.
  • Anpassung der zulässigen Höhe baulicher Anlagen von 10,50 auf 10,75 m; die zwischenzeitlich erhobenen Höhen der angrenzenden Grundstücke erfordern eine geringfügige Anpassung der Höhe des geplanten Gebäudes im Gelände. Die festgesetzte Höhe von 10,75 m stellt sicher, dass der Neubau über der Rückstauebene des westlich angrenzenden Marktplatzes liegt und somit Schäden durch Starkregenereignisse vorgebeugt werden.

Im Übrigen erfolgten Anpassungen/ Optimierungen in Bezug auf die Erschließung des Neubaus (Anordnung des Eingangsbereiches mit Vordach, Rollstuhlrampe und Treppenaufgang) und die Anordnung der geplanten Stellplätze.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwalbach hat in seiner Sitzung am 20.07.2022 den überarbeiteten und weiter konkretisierten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Service Wohnen am Lochbach", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung, gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung beschlossen.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan werden folgende Ziele verfolgt:

Im Ortszentrum von Hülzweiler (Gemeinde Schwalbach) soll auf einer innerörtlichen Brachfläche im Kindergartenweg, wenige Meter östlich des Marktplatzes und der Freiwilligen Feuerwehr, durch Nachverdichtung eine barrierefreie Wohnanlage „Service Wohnen für Senioren" mit insgesamt 20 Wohneinheiten realisiert werden. Die Gemeinde Schwalbach ist angesichts des demografischen Wandels – insbesondere angesichts der zunehmenden Überalterung der Bevölkerung – bestrebt, geeignete Flächen für Senioren-Wohnen nutzbar zu machen. Die äußere Erschließung des Plangebietes ist über den nördlich angrenzenden Kindergartenweg und den westlich gelegenen Marktplatz geplant und gesichert. Vorgesehen sind insgesamt 20 Stellplätze für 20 Wohnungen; hiervon können 15 Stellplätze auf dem Grundstück untergebracht werden. Die übrigen 5 Stellplätze können abgelöst werden.

Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Hangstraße" (1994). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Deshalb bedarf es der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von ca. 1.800 m2.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Service Wohnen am Lochbach" mit Vorhaben- und Erschließungsplan ersetzt in seinem Geltungsbereich den rechtskräftigen Bebauungsplan „Hangstraße" (1994).

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Schwalbach stellt für das Gebiet eine Fläche für den Gemeinbedarf dar. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist somit gem. § 8 Abs. 2 BauGB nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Gemäß §§ 13a, 13 BauGB und 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der zugehörigen Begründung, in der Zeit vom 05.08.2022 bis einschließlich 05.09.2022.

während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Schwalbach, Hauptstraße 92, 2. OG Bauamt, Schaukasten, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Schwalbach (www.schwalbach-saar.de) elektronisch abrufbar.

Während der Auslegungsfrist können zu den Planinhalten von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan unberücksichtigt bleiben.

Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung – i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Lageplan ohne Maßstab

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Service Wohnen am Lochbach" in der Gemeinde Schwalbach; Ortsteil Hülzweiler.

Schwalbach, den 29.07.2022

Der Bürgermeister

Hans-Joachim Neumeyer 

Quelle: LVGL; Bearbeitung: Kernplan