Die Vorhabenträgerin, die Lidl Vertriebs-GmbH & Co. KG, 66299 Friedrichsthal, hat die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gem. § 12 BauGB beantragt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwalbach hat in öffentlicher Sitzung am 26.September 2019 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB und § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lidl-Markt Schwalbach" im beschleunigten Verfahren beschlossen.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes verfolgt die Gemeinde folgende Ziele:

Die Firma LIDL betreibt in der Ensdorfer Straße im Gemeindebezirk Schwalbach einen Lebensmitteldiscounter. Die Nachfrage der Kunden ist an diesem Standort gleichbleibend hoch, allerdings entspricht die Filiale nicht mehr den zeitgemäßen Anforderungen. Aus betrieblicher Sicht ergibt sich daher die Notwendigkeit zur Optimierung der Filiale und Steigerung der Attraktivität des Marktes. Das neue Konzept der Firma Lidl sieht die Erweiterung der Verkaufsfläche von ca. 1.000 m2 auf maximal 1.400 m2 durch Abriss des Bestandsgebäudes samt anschließendem Neubau des Lebensmittelmarktes vor. Eine Erweiterung der Verkaufsfläche ist erforderlich, um das aktuelle Sortiment der Firma Lidl weiterhin anbieten zu können und gleichzeitig den veränderten Anforderungen der Kunden gerecht zu werden. Die Erweiterung dient auch der Optimierung betrieblicher Abläufe sowie der Verbesserung der Warenpräsentation und Barrierefreiheit. Durch die bauliche Erweiterung ergibt sich darüber hinaus die Möglichkeit der Umstrukturierung der Verkaufsräume. Damit kann auch die langfristige Sicherung des Nahversorgungsstandortes gewährleistet werden. Darüber hinaus soll die Zahl der Stellplätze vergrößert werden.

Das Plangebiet liegt überwiegend im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lidl - Filiale Schwalbach" aus dem Jahr 2012. Die verbleibenden Flächen des Plangebietes liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Langelänge, 2- Änderung" aus dem Jahr 2004.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Lidl-Markt Schwalbach" ersetzt in seinem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Lidl - Filiale Schwalbach" aus dem Jahr 2012 und in Teilen des Bebauungsplan „Langelänge, 2. Änderung" aus dem Jahr 2004.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 8.400 m2.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Schwalbach stellt für das Gebiet eine Sonderbaufläche dar. Somit ist der Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Der Beschluss, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen, ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Weiterhin wird bekannt gemacht, dass gemäß §§ 13a, 13 BauGB und 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Zeit vom 14.10.2019 bis einschließlich 15.11.2019 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Schwalbach, Bauamt, Schaukasten 2. Obergeschoss zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Darüber hinaus liegt auch folgendes Gutachten öffentlich aus:

•Schalltechnisches Gutachten zu dem geplanten Neubau einer Lidl-Filiale mit Parkplätzen und Außenanlagen in der Ensdorfer Straße 73 - 77 in 66773 Schwalbach (SGS-TÜV Saar GmbH, Stand: 02.08.2019)

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Schwalbach (www.schwalbach-saar.de) und über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Nieder-schrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „LIDL-Markt Schwalbach" unberücksichtigt bleiben.

Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung – i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Schwalbach, den 04. Oktober 2019

Der Bürgermeister 
Hans-Joachim Neumeyer

Lageplan, ohne Massstab

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Lidl-Markt Schwalbach" in der Gemeinde Schwalbach, Gemeindebezirk Schwalbach

Quelle: LVGL; Bearbeitung: Kernplan