Aufgrund zahlreicher Mitteilungen und Anfragen aus der Bevölkerung weist die Ortspolizeibehörde erneut darauf hin, dass die Sperrung des Verbindungsweges zwischen Taubenstraße und der Straße Zum Felsacker dazu dient, bisher gemessene Verkehrsströme mit dem durch die Sperrung „reduzierten“ Verkehr zu vergleichen. Die Erfassung von Daten erfolgt ausschließlich vor dem Hintergrund der derzeit anstehenden Planungen für die mögliche Teilbebauung des Sondergebietes „Felsacker“.

Die Vollsperrung endet am 30.09.2015.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Sperrung zu respektieren und nicht die Zufahrt zum Sondergebiet als „Abkürzung“ zu nutzen. Es wird auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Beschädigungen an der Absperrung eine Straftat darstellen und zur Anzeige gebracht werden.