Die Gemeinde Schwalbach hat zum 01.01.2022 die gesplittete Abwassergebühr eingeführt.

Bei der gesplitteten Abwassergebühr wird für die Berechnung der Schmutzwassergebühr der Frischwasserverbrauch zugrunde gelegt und für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr die Größe der bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen, über die Niederschlagswasser (direkt oder indirekt) in die öffentliche Abwasseranlage gelangt.

Mitte Januar 2023 wurden die Jahresrechnungen 2022 der Gas- und Wasserwerke Bous-Schwalbach GmbH an die Grundstückseigentümer versendet. Diese Rechnungen beinhalten auch den jeweiligen Gebührenbescheid für die Abwassergebühren der Gemeinde Schwalbach.

Nach dem alten Abrechnungssystem, das bis 31.12.2021 galt, betrug die Abwassergebühr 4,55 €/ m³. Die Gebühr wurde ausschließlich nach dem Frischwasserverbrauch berechnet.

Mit Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ab 01.01.2022 beträgt

  • 1.Die Schmutzwassergebühr nach dem Frischwasserverbrauch 3,67 €/m³
  • 2.Die Niederschlagwassergebühr nach der versiegelten Fläche 0,55 €/m²

Unter dem Oberbegriff -Abwasser- können die Grundstückseigentümer bei der Jahresrechnung der Gas- und Wasserwerke in der Zeile „Niederschlagswassergebühr" die gebührenrelevante Fläche ihres Grundstücks* entnehmen. 

*Diese Fläche wurde dem an die Eigentümer gesendeten und ggfls korrigiert zurückgegebenen Erhebungsbogen entnommen. Dabei wurden die von gemachten Angaben unverändert übernommen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 die Gebühren für die Jahre 2023 und 2024 aufgrund der aktuellen Gebührenkalkulation neu festgesetzt:

Schmutzwassergebühr neu 3,53 €/m³ (bisher 3,67 €/m³)Niederschlagswassergebührneu 0,52€/m²(bisher 0,55 €/m²)

Bei Fragen zur gesplitteten Abwassergebühr stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 06834/571 283 zur Verfügung.