​ Regelmäßig gehen bei der Ortspolizeibehörde Beschwerden über Pflanzenbewuchs im öffentlichen Verkehrsraum ein, der sowohl Fußgänger auf dem Gehweg als auch den Straßenverkehr beeinträchtigt.

Da vielfach den Eigentümern von Bäumen ihre Verantwortung für die Verkehrssicherheit nicht bewusst ist, werden diese hiermit auf Folgendes besonders hingewiesen:

Jederzeit können abgestorbene oder kranke Äste von Bäumen abbrechen und herabfallen. Verletzungen bei Fußgängern oder Beschädigungen bei Fahrzeugen können die fatalen Folgen sein.

Kontrollieren Sie daher regelmäßig Ihren Baumbestand!

Es wird außerdem darum gebeten, dass auch der übrige Pflanzenbewuchs in regelmäßigen Abständen soweit zurückgeschnitten wird, dass Bürgersteig und Fahrbahn nicht eingeengt, die Sicht, insbesondere an Straßenkreuzungen, nicht behindert und die Straßenbeleuchtung nicht beeinträchtigt wird. Über Gehwegen muss ein Raum von mindestens 3 m Höhe, über Fahrbahnen von mindestens 4,50 m Höhe frei geschnitten sein.

Auch die Straßenrinne sollte regelmäßig von Unkraut und Wildwuchs befreit werden, so dass Regenwasser ungehindert abfließen kann.