Beantragung eines Kinderreisepasses
Ein Kinderreisepass kann für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ausgestellt werden. Das Dokument ist ein Jahr gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Das Kind und mindestens ein gesetzlicher Vertreter, der sich ausweisen muss, müssen bei der Beantragung anwesend sein.
Benötigt werden des Weiteren folgende Unterlagen:
Die Ausstellung des Kinderreisepasses erfolgt direkt.
Gebühr: 13,00 €
Bei einem gültigen Kinderreisepass ist sowohl eine Aktualisierung als auch eine Verlängerung des Dokumentes möglich.
Für eine Aktualisierung genügen ein aktuelles biometrisches Passbild, die Anwesenheit des Kindes sowie eines gesetzlichen Vertreters, der sich auch in dem Fall ausweisen muss.
Für eine Verlängerung wird zudem die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils, oder die Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht benötigt.
Gebühr: je 6,00 €
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Zusätzlich hat das Bürgerbüro am 1. Samstag des Monats von 10-12 Uhr geöffnet