Gesetz zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege & Beruf
Pflegeunterstützungsgeld - Pflegezeit - Familienpflegezeit
Die meisten pflegenden Angehörigen brauchen in der Phase, in der sie Familie, Pflege und Beruf vereinbaren müssen, vor allem mehr zeitliche Flexibilität. Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf berücksichtigt die Individualität jeder Pflegesituation.
Pflegeunterstützungsgeld
Wenn sich ein akuter Pflegefall ergibt:
Das Pflegeunterstützungsgeld wird auf Antrag, der unverzüglich zu stellen ist, von der Pflegekasse oder dem Versicherungsunternehmen des pflegebedürftigen nahen Angehörigen gewährt.
https://www.wege-zur-pflege.de/familienpflegezeit.html
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/leistungen-der-pflege/vereinbarkeit-von-pflege-und-beruf.html
Pflegezeit
Eine Zeit lang oder teilweise ausdem Job aussteigen:
- Rechtsanspruch auf eine bis zu 6 Monate dauernde vollständige oder teilweise Freistellung
- Zinsloses Darlehen
- Betreuung minderjähriger, pflegebedürftiger naher Angehöriger
- Bis zu 3 Monate für die Begleitung in der letzten Lebensphase
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/leistungen-der-pflege/vereinbarkeit-von-pflege-und-beruf.html
Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz
http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/pflege-wissen-von-a-bis-z/pflege-details/erklaerung/freistellungen-nach-dem-pflegezeitgesetz-und-familienpflegezeitgesetz/
Familienpflegezeit
Wenn 6 Monate nicht ausreichen:
- Rechtsanspruch auf eine bis zu 24 Monate dauernde teilweise Freistellung
- Zinsloses Darlehen
- Betreuung minderjähriger, pflegebedürftiger naher Angehöriger
https://www.wege-zur-pflege.de/familienpflegezeit.html
Familienpflegezeit
http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/pflege-wissen-von-a-bis-z/pflege-details/erklaerung/familienpflegezeit/