Die meisten pflegenden Angehörigen brauchen in der Phase, in der sie Familie, Pflege und Beruf vereinbaren müssen, vor allem mehr zeitliche Flexibilität. Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf berücksichtigt die Individualität jeder Pflegesituation.
Pflegeunterstützungsgeld
Wenn sich ein akuter Pflegefall ergibt:
Das Pflegeunterstützungsgeld wird auf Antrag, der unverzüglich zu stellen ist, von der Pflegekasse oder dem Versicherungsunternehmen des pflegebedürftigen nahen Angehörigen gewährt.
https://www.wege-zur-pflege.de/familienpflegezeit.html
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/leistungen-der-pflege/vereinbarkeit-von-pflege-und-beruf.html
Pflegezeit
Eine Zeit lang oder teilweise ausdem Job aussteigen:
Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz
http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/pflege-wissen-von-a-bis-z/pflege-details/erklaerung/freistellungen-nach-dem-pflegezeitgesetz-und-familienpflegezeitgesetz/
Familienpflegezeit
Wenn 6 Monate nicht ausreichen:
https://www.wege-zur-pflege.de/familienpflegezeit.html
Familienpflegezeit
http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/pflege-wissen-von-a-bis-z/pflege-details/erklaerung/familienpflegezeit/
Für Termine im Rathaus können Sie auch gerne unsere Online Terminreservierung nutzen.
Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ist über E-Mail nicht möglich. Bitte nutzen Sie hierzu unsere virtuelle Poststelle über eGo-Mail. Die entsprechenden Rahmenbedingungen finden Sie auf der Homepage https://www.buergerdienste-saar.de/zfinder-saar-web/legalnotes.
Zusätzlich hat das Bürgerbüro am 1. Samstag des Monats von 10-12 Uhr geöffnet