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Sachlicher Teilflächennutzungsplan zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in der Gemeinde Schwalbach

Der Rat der Gemeinde Schwalbach hat die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen einschließlich Umweltbericht beschlossen.

Planungsziel der Gemeinde Schwalbach ist es, die Ansiedlung von Windkraftanlagen in ihrem Gemeindegebiet zu fördern und planerisch zu steuern und dazu im Rahmen ihrer Planungshoheit einen sachlichen Teilflächennutzungsplan zur Darstellung von Sondergebieten für Windkraftanlagen (Konzentrationszonen) aufzustellen.

Gem. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB sind Windkraftanlagen nur auf Flächen, die als Konzentrationszone Windkraft dargestellt sind, zulässig. Die Auswahl dieser Konzentrationszonen erfolgt dabei mittels eines schlüssigen Gesamtkonzeptes.

Das Plangebiet umfasst das gesamte Gemeindegebiet von Schwalbach.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplans zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen einschließlich der gutachterlichen Standortkonzeption, dem Entwurf des Umweltberichtes und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 19.06.2017 bis einschließlich 21.07.2017 im Rathaus der Gemeinde Schwalbach, Schaukasten 2. Obergeschoss, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach, während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Folgende Unterlagen / umweltbezogene Informationen werden ausgelegt:

  • Planzeichnung des Flächennutzungsplans
  • Begründung und Umweltbericht mit den Inhalten:
    • Umweltrelevante Angaben zum Standort
    • Bedarf an Grund und Boden
    • Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
    • Festgelegte Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen
    • Abgrenzung des Untersuchungsraumes
    • Naturraum und Relief, Geologie und Böden, Oberflächengewässer/ Grundwasser, Klima und Lufthygiene, Arten und Biotope, Landschaftsbild, Freizeit/ Erholung, Kultur- und Sachgüter
    • Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
    • Beschreibung der Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
    • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
    • Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft /Klima und Wechselwirkungen
    • Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotope und das Landschaftsbild
    • Auswirkungen der Planung auf die Gesundheit des Menschen
    • Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen der Planung
    • Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen der Planung
    • Prüfung von Planungsalternativen
  • Umweltbezogene Informationen:
    • Standortkonzept zur Findung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen mit Übersichtkarte als Teil der Begründung
  • Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange mit umweltbezogenen Informationen/ Anregungen betreffend:
    • Gemeinde Heusweiler:
    • Belange des Landschaftsbildes
    • Kreisstadt Saarlouis:
    • Belange der Naherholung und des Naturschutzes, Aussagen zu Landschaftsschutzgebieten.
    • Stadt Püttlingen:
    • Belangen der Freizeit- und Naherholung, Belange des Landschaftsbildes
    • Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz:
    • Belange des Natur- und Artenschutzes - im Speziellen zu den Themen Wald, Flachlandmähwiesen, Fledermäuse und windkraftrelevanter Vogelarten,
    • Belange des Gewässer-, Trink und Grundwasserschutzes - im Speziellen zu den Themen Wasserschutzgebiet und Gewässerabstände,
    • Belange der Landschaftsschutzgebiete, der Belange des Immissionsschutzes, Altlasten
    • Kumulationswirkungen benachbarter Windparks
    • Ministerium für Inneres und Sport – Referat E/1 Landesplanung, Bauleitplanung:
    • Vorsorgeabstände, Belange windkraftrelevanter Vogelarten
    • Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr – Abteilung E: Wirtschafts- und Strukturpolitik:
    • Vorsorgeabstände
    • Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz – Abteilung D: Naturschutz, Forsten:
    • Belange des Natur- und Artenschutzes - im Speziellen zum Thema Wald
    • NABU:
    • Belange des Natur- und Artenschutzes - im Speziellen zu den Themen Wald, Fledermäuse und windkraftrelevanter Vogelarten,
    • BUND:
    • Belange des Immissionsschutzes, Belange des Artenschutzes - im Speziellen zu dem Thema windkraftrelevanter Vogelarten,
    • Landwirtschaftskammer Saarland:
    • Belange der Landwirtschaft bzgl. ökologischer Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzaufforstungen
    • Kampfmittelbeseitigungsdienst:
    • Informationen zu Munitionsgefahren
    • Eisenbahnbundsamt:
    • Vorsorgeabstände
  • Stellungnahmen von Seiten der Öffentlichkeit mit umweltbezogenen Informationen/ Anregungen betreffend:
    • Belange zu Vorsorgeabständen
    • Beeinträchtigung durch Infraschall
    • Beeinträchtigungen durch Schattenwurf/ Schlagschatten

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan nicht berücksichtigt werden. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Veröffentlichungen (in diesem Zusammenhang):

Windkraftanlagen- Standortkonzept Schwalbach

Konzentrationszonen Windkraft Schwalbach

Begründung

Stellungnahmen



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  • Adresse:
    Hauptstraße 92
    66773 Schwalbach
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    06834 571-0
  • Fax:
    06834 571-111
  • E-Mail:
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