Der Behindertenbeauftragte informiert: 

Ältere Menschen ab der Vollendung des 60. Lebensjahres, Menschen mit erheblicher oder außergewöhnlicher Gehbehinderung mit Merkzeichen „G" oder „aG" bzw. und/oder Pflegegrad im Sinne der Pflegeversicherung können einkommensabhängig eine finanzielle Förderung für bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und zur Erleichterung der Nutzungs- und Zugangsmöglichkeiten erhalten.

Durch die Förderung baulicher Maßnahmen soll der längere Verbleib der betroffenen Menschen in ihrer vertrauten Wohnung und Umgebung ermöglicht werden.

Weitere Informationen sind beim

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Referat B3

Franz-Josef-Röder-Straße 23

66119 Saarbrücken

Tel.. 0681 501 00

oder im Internet unter

www.saarland.de/135541.htm.

zu erhalten.

Bei Fragen hierzu können Sie sich auch an den Behindertenbeauftragten der Gemeinde, Herrn Hans-Jürgen Woll, unter der Rufnummer 06834 571 140 wenden.