Der Behindertenbeauftragte informiert:
Ältere Menschen ab der Vollendung des 60. Lebensjahres, Menschen mit erheblicher oder außergewöhnlicher Gehbehinderung mit Merkzeichen „G" oder „aG" bzw. und/oder Pflegegrad im Sinne der Pflegeversicherung können einkommensabhängig eine finanzielle Förderung für bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und zur Erleichterung der Nutzungs- und Zugangsmöglichkeiten erhalten.
Durch die Förderung baulicher Maßnahmen soll der längere Verbleib der betroffenen Menschen in ihrer vertrauten Wohnung und Umgebung ermöglicht werden.
Weitere Informationen sind beim
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Referat B3
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken
Tel.. 0681 501 00
oder im Internet unter
zu erhalten.
Bei Fragen hierzu können Sie sich auch an den Behindertenbeauftragten der Gemeinde, Herrn Hans-Jürgen Woll, unter der Rufnummer 06834 571 140 wenden.