Fischereischeine

Jugendfischereischein:

Ein Jugendfischereischein kann für alle minderjährigen Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ausgestellt werden. Der Minderjährige wird dadurch berechtigt, in der Anwesenheit eines volljährigen Fischereischeininhabers zu fischen. Benötigt wird für die Ausstellung ein biometrisches Passbild.

Gebühr: 5,10 €

Fischereischein:

Ein Fischereischein kann für ein Jahr oder für fünf Jahre ausgestellt werden. Bei der erstmaligen Beantragung werden benötigt:

  • der Personalausweis
  • die Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte Fischereiprüfung
  • ein biometrisches Passbild (--> Fotomustertafel BMI

Bei Verlängerungen genügt die Vorlage des Personalausweises.

Kann der Fischereischein nicht mehr verlängert werden, muss erneut ein biometrisches Passbild abgegeben werden.

Gebühren:    Jahres-Fischereischein:               13,00 €

                     Fünfjahres-Fischereischein:        56,00 €

Zweitausfertigung für abhanden gekommene oder unbrauchbar gewordene Fischereischeine:  2,60 €

Für Termine im Rathaus können Sie auch gerne unsere Online Terminreservierung nutzen.

Kontakt

  • Adresse:
    Hauptstraße 92
    66773 Schwalbach
  • Tel.:
    06834 571-0
  • Fax:
    06834 571-111
  • E-Mail:
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Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ist über E-Mail nicht möglich. Bitte nutzen Sie hierzu unsere virtuelle Poststelle über eGo-Mail. Die entsprechenden Rahmenbedingungen finden Sie auf der Homepage https://www.buergerdienste-saar.de/zfinder-saar-web/legalnotes.

Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Montag, Mittwoch, Donnerstag:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr

Zusätzlich hat das Bürgerbüro am 1. Samstag des Monats von 10-12 Uhr geöffnet

Standesamt
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Mittwoch:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr
Auf Wunsch werden zusätzlich am 1. Samstag im Monat Trauungen durchgeführt.