Jugendfischereischein:
Ein Jugendfischereischein kann für alle minderjährigen Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ausgestellt werden. Der Minderjährige wird dadurch berechtigt, in der Anwesenheit eines volljährigen Fischereischeininhabers zu fischen. Benötigt wird für die Ausstellung ein biometrisches Passbild.
Gebühr: 5,10 €
Fischereischein:
Ein Fischereischein kann für ein Jahr oder für fünf Jahre ausgestellt werden. Bei der erstmaligen Beantragung werden benötigt:
Bei Verlängerungen genügt die Vorlage des Personalausweises.
Kann der Fischereischein nicht mehr verlängert werden, muss erneut ein biometrisches Passbild abgegeben werden.
Gebühren: Jahres-Fischereischein: 13,00 €
Fünfjahres-Fischereischein: 56,00 €
Zweitausfertigung für abhanden gekommene oder unbrauchbar gewordene Fischereischeine: 2,60 €