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Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 16.03.2017

Öffentliche Sitzung

TOP 3

Finanzierung der Investitionskosten - KiTa Alberoschule

 
     
 

Zur Finanzierung der beim Investitionsvorhaben KiTa Alberoschule verbleibenden Deckungslücke von 460 T€ werden folgende Haushaltsreste umgeschichtet:

Invest-Nr

Bezeichnung

verfügbar

1421100001

Brandschutz Albero -Altenpflegeschule 

(entfällt wegen Neunutzung der Räume als KiTa)

58.000

1442200003

Restmittel Erweiterung Kita Griesborn (abgerechnet)

260.000

1161000003

Restmittel Flüchtlings-Whng. Alberoschule EG

11.000

1161000003

Restmittel Flüchtlings-Whng. Alberoschule OG

16.000

1161000003

Restmittel Flüchtlings-Whng. JuZ

27.000

1161000002

Rampe aus barr. Zugang (68 T€ verfügbar)

68.000

1161000003

Sozialer Wohnungsbau (HHR 2016 verfügbar)

20.000

 

Gesamtsumme

460.000

Darüber hinaus steht bei Bedarf für eine weitergehende Finanzierung
der Umbaumaßnahmen der Mittelansatz für den Sozialen Wohnungsbau des Haushaltsjahres 2017 (Invest-Nr: 1161000003)  bis zu einer Höhe von 250 T€ zur Verfügung.

 

Abstimmungsergebnis:                                          einstimmig

 

 

TOP 4

Wirtschaftsplan 2017 des Zweckverbandes eGo-Saar

   
 

Dem Wirtschaftsplan 2017 für den Zweckverband eGo-Saar wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:                                          einstimmig

TOP 5

Jahresabschluss 2009 der Gemeinde Schwalbach

   
 

Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Schwalbach zum 31.12.2009:

Vermögensrechnung        

Bilanzsumme zum 31.12.2009     81.547.478,85 €

Eigenkapital zum 31.12.2009       19.117.422,08 €

davon

Allgemeine Rücklage         17.494.485,40 €

Ausgleichsrücklage 4.573.543,23 €

Jahresfehlbetrag 2009       -2.950.606,55 €

Ergebnisrechnung 

Erträge aus lfd. Verwaltungstätigkeit      22.480.210,02 €

Aufwendungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit    23.900.929,43 €

Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit    -1.420.719,41 €

Finanzerträge          27.943,99 €

Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen           1.557.831,13 €

Finanzergebnis       -1.529.887,14 €

Jahresergebnis (- Fehlbetrag)      -2.950.606,55 €

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Das Mitglied Herr Ney (Die Linke) hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

2. Jahresfehlbetrag ist gem. § 101 Abs. 2 Satz 1 KSVG wie folgt abzudecken:

Der Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2009 in Höhe von 2.950.606,55 € ist durch eine Verringerung der Ausgleichsrücklage auszugleichen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Das Mitglied Herr Ney (Die Linke) hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

3. Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2009:

Der Gemeinderat erteilt nach Feststellung des Jahresergebnisses gem. § 101 Abs. 2 Satz 2 KSVG die Entlastung des Bürgermeisters und seiner gesetzlichen Vertreter für das Haushaltsjahr 2009.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Das Mitglied Herr Ney (Die Linke) hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

   

TOP 6

Änderung des Gebührentarifs zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Schwalbach

   
 

Im Hinblick auf die vorliegende Nachkalkulation werden die Gebühren im  Gebührentarif zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Schwalbach unter III. A) f) Urnenkammer von bisher 1.190,00 € auf 1.268,00 € angehoben.

Ansonsten bleibt der Gebührentarif unverändert.

Der Gebührentarif wird in der geänderten Form beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:                                          einstimmig

TOP 7

Errichtung von Windkraftanlagen in der Gemeinde Schwalbach

   
 

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Beschluss verlassen.

   

TOP 8

Bebauungsplan "Wohngebiet ehemaliges Gartencenter Weber, 2. BA"
hier:
A) Abwägung und Satzungsbeschluss
B) Städtebaulicher Vertrag

   
 

Zu A)

Die Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken wird gemäß Anlage beschlossen.

Die Gemeinde Schwalbach beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Wohngebiet ehemaliges Gartencenter Weber, 2. BA“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B). Die Begründung wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 2 BauGB bekannt zu machen.

Zu B)

Dem Städtebaulichen Vertrag wird in der vorliegenden Form zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:                                          einstimmig

TOP 9

Ausweisung von Sanierungsgebieten in den Ortskernen der Gemeindebezirke Elm, Hülzweiler und Schwalbach
hier: Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB

   
 

Beschluss zum Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen im „Ortskern Elm“

Das Gebiet „Ortskern Elm“ wurde als städtebauliches Problemgebiet im Rahmen der Erstellung eines „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ ermittelt.

Die Gemeinde Schwalbach beschließt den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für das Gebiet „Ortskern Elm“. Die Grobabgrenzung erfolgt

entlang der Bachtalstraße 108 bis 214 bzw. 107 bis 197, unter Einbeziehung der Straßen Grubenstraße, Sebastianstraße, Kirchenweg, Borneichstraße, Am Sebastiansdenkmal, Am Mühlbach, Pfarrer-Johannes-Schulz-Platz und Theresienplatz, sowie Teilen der Straßen Am alten Schacht, Bildchenstraße, Völklinger Straße, Püttlinger Straße, Am Heiligenrech und Mozartstraße.

Die genauen Grenzen des Untersuchungsgebietes sind dem Lageplan zu entnehmen.

Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung werden bestimmt:

Beseitigung der städtebaulichen Missstände und Defizite und Verbesserung der Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität im öffentlichen und privaten Raum.

Steigerung der Wohnqualität.

Sicherung/ Ausbau der vorhandenen Infrastruktur.

Reduktion der bestehenden Substanzschäden an Gebäuden und öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen.

Schaffung von Naherholungs- und Parkplatzflächen.

Ein Lageplan (unmaßstäblich), in dem das von den Vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

Der Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen im „Ortskern Elm“ ist ortsüblich bekannt zu machen.

Die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind über den Beschluss zu benachrichtigen und zu beteiligen.

Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, Mieter, Pächter und anderer Nutzungsberechtigter im Untersuchungsgebiet zu fördern sowie Vorschläge zur beabsichtigten Sanierung entgegenzunehmen.

Beschluss zum Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen im „Ortskern Hülzweiler“

Das Gebiet „Ortskern Hülzweiler“ wurde als städtebauliches Problemgebiet im Rahmen der Erstellung eines „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ ermittelt.

Die Gemeinde Schwalbach beschließt den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für das Gebiet „Ortskern Hülzweiler“. Die Grobabgrenzung erfolgt

entlang der Laurentiusstraße 6 bis 86a bzw. 1 bis 99, unter Einbeziehung der Straßen Hofstraße, Dompstraße, Stephan-Schäfer-Straße und Osterstraße, sowie Teilen der Straßen Löwesstraße, Kindergartenweg, Fraulauterner Straße, Adenauer Straße, Saarwellinger Straße, Hildstraße, Schwarzenholzer Straße und Brunnenstraße.

Die genauen Grenzen des Untersuchungsgebietes sind dem Lageplan zu entnehmen.

Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung werden bestimmt:

Beseitigung der städtebaulichen Missstände und Defizite und Verbesserung der Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität im öffentlichen und privaten Raum.

Steigerung der Wohnqualität.

Sicherung/ Ausbau der vorhandenen Infrastruktur.

Reduktion der bestehenden Substanzschäden an Gebäuden und öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen.

Schaffung von Naherholungs- und Parkplatzflächen.

Ein Lageplan (unmaßstäblich), in dem das von den Vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

Der Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen im „Ortskern Hülzweiler“ ist ortsüblich bekannt zu machen.

Die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind über den Beschluss zu benachrichtigen und zu beteiligen.

Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, Mieter, Pächter und anderer Nutzungsberechtigter im Untersuchungsgebiet zu fördern sowie Vorschläge zur beabsichtigten Sanierung entgegenzunehmen.

Beschluss zum Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen im „Ortskern Schwalbach“

Das Gebiet „Ortskern Schwalbach“ wurde als städtebauliches Problemgebiet im Rahmen der Erstellung eines „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ ermittelt.

Die Gemeinde Schwalbach beschließt den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für das Gebiet „Ortskern Schwalbach“. Die Grobabgrenzung erfolgt

entlang der Hauptstraße 68 bis 278 bzw. 79 bis 287, unter Einbeziehung von Teilen der Straßen Jahnstraße, Vier-Winde-Straße, Ensdorfer Straße, Wilhelm-Röntgen-Straße, Taubenstraße, Am Schulplatz, Schulstraße, Klosterstraße und Elmer Straße.

Die genauen Grenzen des Untersuchungsgebietes sind dem Lageplan zu entnehmen.

Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung werden bestimmt:

Beseitigung der städtebaulichen Missstände und Defizite und Verbesserung der Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität im öffentlichen und privaten Raum.

Steigerung der Wohnqualität.

Sicherung/ Ausbau der vorhandenen Infrastruktur.

Reduktion der bestehenden Substanzschäden an Gebäuden und öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen.

Schaffung von Naherholungs- und Parkplatzflächen.

Ein Lageplan (unmaßstäblich), in dem das von den Vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

Der Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen im „Ortskern Schwalbach“ ist ortsüblich bekannt zu machen.

Die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind über den Beschluss zu benachrichtigen und zu beteiligen.

Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, Mieter, Pächter und anderer Nutzungsberechtigter im Untersuchungsgebiet zu fördern sowie Vorschläge zur beabsichtigten Sanierung entgegenzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:                                          einstimmig

TOP 10

Endausbau "Rosenstraße / Über den Auwiesen"
Vergabe von Arbeiten

   
 

1. Der Auftrag zur Durchführung der Maßnahme „Endausbau Rosenstraße / Über den Auwiesen“ Hülzweiler wird der Firma Backes, Tholey, zu ihrem Angebot vom 30.01.2017 erteilt.

2. Die Mittel werden dem Haushaltsplan 2017 (Invest-Nr. 1362200003)

    entnommen.

 

Abstimmungsergebnis:                                          einstimmig

TOP 11

Kanalsanierung "Im Wäldchen"
-Vergabe von Arbeiten-

   
 

Der Auftrag zur Durchführung der Maßnahme „Kanalsanierung Im Wäldchen“ wird der Fa. Schirra Bauunternehmen aus Nalbach zu ihrem Angebot vom 16.02.2017 erteilt.

Die Mittel zur Finanzierung der Maßnahme werden dem Wirtschaftsplan 2016/2017 und dem Haushaltsplan 2016/2017 entnommen.

 

Abstimmungsergebnis:                                          einstimmig

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