An-, Ab- und Ummeldung

Wohnungsgeberbestätigung ist Pflicht

Bei jeder An-, Um- oder Abmeldung hat der Meldepflichtige ab dem 01.11.2015 eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers vorzulegen, in der der Ein- oder Auszug bestätigt wird. Zieht der Eigentümer selbst in seine Wohnung, wird diese durch eine Eigenerklärung der meldepflichtigen Person ersetzt.

Ein Wohnungsgeber ist nach § 19 Abs. 1 BMG gesetzlich dazu verpflichtet, eine solche Wohnungsgeberbestätigung auszustellen.

Anmeldung des Wohnsitzes:

Unter einer Anmeldung des Wohnsitzes versteht man die Verlegung des Wohnsitzes aus einer anderen Kommune in die Gemeinde Schwalbach.

Folgende Unterlagen werden hierfür benötigt:

  • Personalausweis
  • Reisepass, wenn vorhanden und der Zuzug mit Hauptwohnung erfolgt
  • Nachweis zum Familienstand (Familienstammbuch und/ oder Scheidungsurteil)

Abmeldung des Wohnsitzes:

Eine Abmeldung des Wohnsitzes ist nur noch erforderlich, wenn mehrere Wohnsitze bestehen oder der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird. Benötigt wird hierfür lediglich der Personalausweis.

Ummeldung

Eine Ummeldung muss immer dann erfolgen, wenn ein Umzug innerhalb der Gemeinde erfolgt. Auch hierfür wird lediglich der Personalausweis benötigt.  

 


Die Meldung über eine Veränderung des Wohnsitzes muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen.

Die Meldung über eine Veränderung des Wohnsitzes kann durch eine Dritte Person erfolgen. In einem solchen Fall muss die dritte Person sich durch ihren Personalausweis identifizieren. Des Weiteren wird zusätzlich zur Vollmacht der Personalausweis dessen, der umgezogen ist, benötigt.

Vollmacht Anmeldung/Ummeldung

Vollmacht zur Abmeldung

Download Formular Wohnungsgeberbestätigung

 

Für Sie da

Andrea Menke-Dorzok

Marco Rupp

Bürgerbüro

Palmina Sammarco-Dewald

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Kontakt

  • Adresse:
    Hauptstraße 92
    66773 Schwalbach
  • Tel.:
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  • Fax:
    06834 571-111
  • E-Mail:
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Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Montag, Mittwoch, Donnerstag:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
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Zusätzlich hat das Bürgerbüro am 1. Samstag des Monats von 10-12 Uhr geöffnet

Standesamt
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Auf Wunsch werden zusätzlich am 1. Samstag im Monat Trauungen durchgeführt.