Online Terminreservierung

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Gemeinde Schwalbach

Buchen Sie einen Termin

Willkommen auf unserer Online-Terminbuchungsseite. In wenigen Schritten können Sie einen Termin bei uns online buchen.

Wir freuen uns auf Sie!

Rathaus Gemeinde Schwalbach/Saar

Hauptstraße 92

66773 Schwalbach

Rathaus Schwalbach

49.2994,6.8093

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Corona Schnelltestzentrum

Corona Schnelltestzentrum

Gemeindesaalbau Schwalbach




Willkommen auf der Seite des
Corona Schnelltestzentrums der Gemeinde Schwalbach

Die Gemeinde betreibt seit dem 06.12. in Kooperation mit Gök Server als externem Dienstleister ein Corona Schnelltestzentrum im großen Saal des Gemeindesaalbaus Schwalbach.

Neuerdings werden auch Schnelltests für Kinder angeboten.

Bitte beachten Sie beim Besuch die aktuellen Corona- sowie Hygieneregeln und halten Sie bitte Abstand!

Wegen der Planungssicherheit sollen Termine online über die unten verlinkte Online-Terminreservierung gebucht werden. Das Testergebnis wird dann bequem per Mail bzw. QR-Code mitgeteilt.

Für Personen, die keine Online-Buchungsmöglichkeit haben, besteht im Rahmen der freien Kapazitäten die Möglichkeit sich spontan vor Ort zu testen.

Auf Wunsch wird dort auch ein Zertifikat ausgestellt.

Ab 01.07.2022 wird das Testzentrum geschlossen!

Öffnungszeiten

  • Montag, Mittwoch und Freitag

    09 bis 14 Uhr

  • 15 bis 19 Uhr

  • Dienstag und Donnerstag

    11 bis 19 Uhr

  • Samstag und Sonntag

    09 bis 15 Uhr

Ab Montag, 30. Mai, werden die Öffnungszeiten wie folgt geändert:

  • Montag, Mittwoch, Freitag, Samstag und Sonntag

    09 bis 13 Uhr

  • Dienstag und Donnerstag

    11 bis 14 Uhr

Wichtiger Hinweis

Um die Kontakte und Aufenthalte vor Ort so gering wie möglich zu halten, erfolgt die Terminvergabe über eine Online-Terminreservierung.

Für Personen, die keine online-Buchungsmöglichkeit haben, besteht im Rahmen der freien Kapazitäten die Möglichkeit sich spontan vor Ort zu testen. Auf Wunsch wird ein Zertifikat ausgestellt.

Für Kinder werden spezielle Schnelltests vor Ort angeboten.

Bitte beachten Sie beim Besuch die aktuellen Corona- sowie Hygieneregeln und halten Abstand!

Sonderöffnungszeiten am 26.05. (Christi Himmelfahrt) und 27.05.2022: 09 -13 Uhr

Buchen Sie einen Termin

Online-Terminreservierung Corona Schnelltestzentrum

Gemeindesaalbau Schwalbach
Hauptstraße 90
(Zufahrt über Vier-Winde-Straße)
66773 Schwalbach

49.2992,6.8102

Gemeinde Saalbau

Zufahrt über
Vier-Winde-Straße
66773 Schwalbach

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Sprechzeiten der Ortsvorsteher

Sprechstunden der Ortsvorsteher

Gemeindebezirk Schwalbach

Die Sprechstunde des Ortsvorstehers, Bernd Schweitzer, findet donnerstags ab 18 Uhr im Rathaus Schwalbach, Hauptstraße 92, Zimmer 2.01, nach vorheriger Anmeldung unter 06834 571 116 statt.

Gemeindebezirk Hülzweiler

Der Ortsvorsteher Sascha Hoen führt zur besseren Erreichbarkeit die Sprechstunde im Bürgerhaus Matthias Kohn Hülzweiler nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung an wechselnden Wochentagen durch. Auf Wunsch sind natürlich auch Hausbesuche möglich. Zur Terminvereinbarung oder auch für sonstige Fragen ist er telefonisch unter 0174-9395184 erreichbar.

Gemeindebezirk Elm

Die Sprechstunde der Ortsvorsteherin Christel Albert findet montags von 18 bis 19 Uhr im Haus der Begegnung Elm, Theresienplatz 1, nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 06834/571-115 statt.

Nach telefonischer Vereinbarung unter der o.g. Telefonnummer oder unter 06834/53640 ist weiterhin auch außerhalb dieser Sprechstunde eine Terminvereinbarung möglich.

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Bürgerbüro Schwalbach

Bürgerbüro Schwalbach

Für folgende Anliegen steht das Bürgerbüro Schwalbach zur Verfügung:

Wichtige Zuständigkeiten Dritter

Sozialversicherungsnummer - Deutsche Rentenversicherung Saarland

Soll ein Anliegen stellvertretend für jemanden erledigt werden, ist grundlegend eine Vollmacht erforderlich. Besonderheiten und Ausnahmen können Sie durch einen Klick auf das benötigte Dokument in Erfahrung bringen. Dort finden Sie auch Vorlagen für die jeweils notwendige Vollmacht und eventuelle Anträge, die bereits vorab ausgefüllt werden können. Für weitere Nachfragen stehen wir Ihnen während der Öffnungszeiten auch gerne telefonisch unter 06834/571 281 oder per E-mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

Im Bürgerbüro sind folgende Ansprechpartner für Sie da

  • Marco Rupp

  • Lara Ahlborn

  • Palmina Sammarco-Dewald

  • Andrea Menke-Dorzok

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Informationen für Brautleute

Sehr geehrtes Brautpaar,

es ist uns mit diesem Merkblatt nicht möglich, Ihrem Informationsbedürfnis vollständig zu entsprechen; in vielen Fällen wird eine persönliche Beratung erforderlich sein.

Lesen Sie dennoch alles aufmerksam durch; einige Fragen können wir hier sicher beantworten.

Die beabsichtigte Eheschließung ist beim Standesamt anzumelden.

Die Anmeldung dient der Prüfung der Ehefähigkeit in rechtlicher Hinsicht und der Ermittlung etwaiger Eheverbote.

Grundsätzlich sollen beide Verlobte zur Anmeldung persönlich und gemeinsam vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, so kann er sich in einer Beitrittserklärung mit der Anmeldung durch den anderen Verlobten einverstanden erklären – die Formulare gibt es beim Standesamt, Zimmer 1.12.

Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk einer der Verlobten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Als Nachweis Ihres Wohnsitzes benötigen Sie eine Aufenthaltsbescheinigung zum Zweck der Eheschließung Ihrer Meldebehörde, falls Sie nicht in Schwalbach polizeilich gemeldet sind.

Melden Sie die Eheschließung nicht beim Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes an, sondern beim Standesamt ihres Nebenwohnsitzes, so benötigen Sie außerdem die Aufenthaltsbescheinigung der dortigen Meldebehörde.
Die Bescheinigung erhalten Sie bei mündlicher oder schriftlicher Bestellung bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro.

Im Interesse der Rechtssicherheit aller Bürger muß sich der Standesbeamte davon überzeugen, dass die Person, die ihm Dokumente vorlegt, mit der darin bezeichneten Person identisch ist. Bringen Sie daher zur Vermeidung weiterer Wege bei der Anmeldung Ihrer Eheschließung unbedingt Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

In der Regel genügen weiterhin folgende Unterlagen:

für Ledige – beide Verlobte waren noch nicht verheiratet bzw. hatten noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet, sind volljährig und geschäftsfähig und Deutsche ohne Auslandsbezug:

  • einen Nachweis über Ihre Geburt (Das Stammbuch der Eltern reicht nicht aus).

Diesen Nachweis der Geburt erbringen Sie, durch

  • eine beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtsregister.

Der Registerauszug sollte nicht älter als 6 Monate sein.

Wenn Sie bereits verheiratet waren:

  • eine beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtsregister
  • eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder einen beglaubigten Auszug aus dem Eheregister
    Dies ist nicht das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten, sondern eine Eheurkunde bzw. ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe – erhältlich beim Eheschließungsstandesamt.

Viele Brautleute legen Wert auf die Eintragung ihrer akademischen Grade. Ab dem 01.01.2009 werden akademische Grade und der Beruf nicht mehr eingetragen.

Haben Sie gemeinsame in Deutschland geborene Kinder, so bringen Sie bitte auch deren Geburtsurkunden mit. Falls der Vater dort nicht aufgeführt ist, benötigen wir zusätzlich das wirksame Vaterschaftsanerkenntnis. Wurde Ihr Kind im Ausland geboren, fragen Sie uns, welche Dokumente Sie benötigen.

Wenn Sie beide Deutsche sind, volljährig und ledig, die genannten Kriterien auf Sie zutreffen, und alle Ihre Fragen durch dieses Info-Blatt ausgeräumt wurden, so können Sie nach Besorgung dieser Unterlagen Ihre Eheschließung nachTerminabsprache anmelden, dabei wird dann auch der von Ihnen gewünschte Eheschließungstermin besprochen.

Eine persönliche Beratung empfehlen wir für alle anderen Verlobten, insbesondere mit Vorehen, Kindern, evtl. Ehehindernissen, wenn ein Verlobter ausländischer Staatsangehöriger oder Asylberechtigter ist.

Besonders wichtig ist eine umfassende Beratung auch für Spätaussiedler.

Das gleiche gilt, wenn eine Nottrauung bei schwerer Erkrankung eines der Verlobten notwendig ist.
Wir helfen selbstverständlich auch gerne, wenn eine Schwangerschaft schon weit fortgeschritten ist und Sie evtl. noch vor der Entbindung heiraten wollen.

Bei der Anmeldung der Eheschließung fallen Gebühren an:

Die Grundgebühr beträgt 44,00 Euro bzw. bis zu 100 Euro bei Auslandsbeteiligung – Prüfung der Ehefähigkeit.

Eine Eheurkunde kostet 11,00 Euro, jede weitere am gleichen Tag ausgestellte Urkunde 5,50 Euro.

Eine Urkunde für religiöse Zwecke ist kostenlos.

Weitere Kosten für zusätzliche Erklärungen, Urkunden usw. können entstehen.

Eine zusätzliche Gebühr von 100 Euro entsteht Ihnen, wenn Sie an einem Samstag oder an einem Termin außerhalb der normalen Öffnungszeit des Rathauses die Ehe schließen wollen.

Wir beraten sie gerne während unseren Sprechzeiten.

  • Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12:30 Uhr
  • Mittwoch von 14 bis 16 Uhr
  • Freitag von 8:30 bis 13:30 Uhr

Telefon-Nr.:
0 68 34 / 571-157 (Frau Rupp)
0 68 34 / 571-168 (Herr Lauer)

  • Aufrufe: 14316

Für Termine im Rathaus können Sie auch gerne unsere Online Terminreservierung nutzen.

Kontakt

  • Adresse:
    Hauptstraße 92
    66773 Schwalbach
  • Tel.:
    06834 571-0
  • Fax:
    06834 571-111
  • E-Mail:
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ist über E-Mail nicht möglich. Bitte nutzen Sie hierzu unsere virtuelle Poststelle über eGo-Mail. Die entsprechenden Rahmenbedingungen finden Sie auf der Homepage https://www.buergerdienste-saar.de/zfinder-saar-web/legalnotes.

Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Montag, Mittwoch, Donnerstag:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr

Zusätzlich hat das Bürgerbüro am 1. Samstag des Monats von 10-12 Uhr geöffnet

Standesamt
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Mittwoch:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr
Auf Wunsch werden zusätzlich am 1. Samstag im Monat Trauungen durchgeführt.