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Sachlicher Teilflächennutzungsplan zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in der Gemeinde Schwalbach

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722).

Der Gemeinderat Schwalbach hat am 27.03.2014 den Beschluss zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.

Ziel der Gemeinde Schwalbach ist es, die Ansiedlung von Windkraftanlagen in ihrem Gemeindegebiet zu fördern und planerisch zu steuern und dazu im Rahmen ihrer Planungshoheit einen sachlichen Teilflächennutzungsplan zur Darstellung von Sondergebieten für Windkraftanlagen (Konzentrationszonen) aufzustellen.

Der o. a. Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB erneut ortsüblich bekannt gemacht.

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird weiterhin öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Begründung des sachlichen Teilflächennutzungsplans zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen einschließlich der gutachterlichen Standortkonzeption und des Entwurfs des Umweltberichtes in der Zeit vom 24. April 2017 bis einschließlich 29. Mai 2017 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Schwalbach, Hauptstraße 92, Schaukasten im 2. Obergeschoss, offen gelegt wird. Der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Ferner findet am 26. April 2017, um 18:30 Uhr im Rathaus der Gemeinde Schwalbach, Hauptstraße 92, eine Informationsveranstaltung (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB) in Form einer Bürgerversammlung statt. Im Anschluss an diese Veranstaltung findet die Sitzung des Ortsrates Schwalbach statt.