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Bekanntmachung des Satzungsausschusses zum Bebauungsplan "Wohngebiet ehemaliges Gartencenter Weber, 2. BA"

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwalbach hat mit Beschluss vom 16.03.2017 den Bebauungsplan  „Wohngebiet ehemaliges Gartencenter Weber, 2. BA” gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Wohngebiet ehemaliges Gartencenter Weber, 2. BA” in Kraft.

Jedermann kann die 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Wohngebiet ehemaliges Gartencenter Weber”, bestehend aus Plan und Begründung, im Rathaus der Gemeinde Schwalbach, Bauamt, Zimmer 3.10, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Der 2. Bauabschnitt des Bebauungsplanes „Wohngebiet ehemaliges Gartencenter Weber“ befindet sich im erweiterten Geltungsbereich zum ursprünglichen Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Wohngebiet ehemaliges Gartencenter Weber“ (Aufstellungsbeschluss vom 18.12.2014).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im südöstlichen Bereich der Siedlungsstraße im Gemeindebezirk Hülzweiler. Die genaue räumliche Lage zum Bebauungsplan „Wohngebiet ehemaliges Gartencenter Weber, 2.BA“ kann dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden

Hinweise gem. §§ 214, 215 BauGB:

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes “Wohngebiet ehemaliges Gartencenter Weber” schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Hinweise gem. § 44 BauGB

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten eingetretenen Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Hinweise gem. § 12 Abs. 6 KSVG

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

vor Ablauf der vorbezeichneten Frist (Satz 1 des § 12 Abs. 6 KSVG) der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.