Was früher selbstverständlich war, ist heute quasi aus der Mode gekommen: die Reinigung der Straßenrinne!

Nicht nur im Winter gibt es eine Räumpflicht, sondern auch das ganze Jahr über. Nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde obliegt es den Straßenanliegern, die Gehwege sowie die Straßenrinnen zu reinigen.

Welche Aufgaben haben Anlieger?

Auf den Bürgersteigen und Straßen vor ihren Grundstücken sind die Anliegerinnen und Anlieger für die Reinigung zuständig. Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass alle angrenzenden Gehwege und Straßen bis zur Straßenmitte, gereinigt werden.

Wann muss ich reinigen?

Die Satzung sieht eine wöchentliche Reinigung vor. Bei stärkerer Verunreinigung sind evtl. auch weitere Reinigungen notwendig.

Was ist außer der Kehrpflicht noch zu beachten?

Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub. Gerade jetzt nach der Winterzeit liegt auch noch der Splitt vom Streuen. Der Schmutz ist ordnungsgemäß zu beseitigen und darf nicht in die Entwässerungsanlage (Gulli) geschüttet oder dem Nachbar zugeführt werden.

Zur Reinigung der Gehwege und Straßen gehört auch die Beseitigung von Unkraut, das sich zwischen Pflastersteinen und in Straßenrinnen festsetzt. Durch den Wurzeldruck der Pflanzen kann es sonst zu Schäden an Straßenrinne und Pflaster kommen.

Was muss ich tun, wenn ich durch Alter oder Krankheit daran gehindert bin?

Fragen Sie Ihre Nachbarn oder Ihre Verwandten. Sie können auch ein Unternehmen mit der Reinigung beauftragen.

Was passiert, wenn ich der Reinigungspflicht nicht nachkomme?

In diesem Fall begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet wird.
Wenn Dritte zu Schaden kommen, müssen Sie unter Umständen mit Schadensersatzansprüchen rechnen.

Rückwärtig grenzt mein Grundstück an eine Straße. Was muss ich tun?

Auch wenn Sie keinen Zugang an dieser Straßenseite haben, sind sie dennoch Anlieger der Straße und müssen dort Ihrer Straßenreinigungspflicht nachkommen.

Was muss ich als Mieter/ Vermieter beachten?

Aufgrund der Straßenreinigungssatzung obliegt die Reinigungspflicht ausschließlich dem Grundstückseigentümer. Viele Vermieter übertragen diese Kehrpflicht auf ihre Mieter.

Die vollständige Straßenreinigungssatzung kann auf der Internetseite der Gemeinde Schwalbach unter „Unsere Gemeinde – Ortsrecht" heruntergeladen werden.

Gerne erteilt die Gemeindeverwaltung weitere Auskünfte!

Kontakt: Rathaus, Hauptstraße 92 66733 Schwalbach, Herr Woll, Telefon 06834/571-140, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!