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Verhalten im Wald – Hinweise für Hundehalter und Geocacher

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Verhalten im Wald – Hinweise für Hundehalter und Geocacher

Wie bei allen Formen der Walderholung gilt besonders für Hundebesitzer der allgemeine Grundsatz des Waldgesetzes, dass man sich im Wald so zu verhalten hat, dass die Lebensgemeinschaft nicht gestört wird und die Erholung der Mitmenschen nicht beeinträchtigt wird. Leider häufen sich die Beobachtungen und Beschwerden von Spaziergängern und Joggern, dass diese eigentlich selbstverständliche Forderung durch manche Hundebesitzer missachtet wird. Damit bringen einige Unbelehrbare eine ganze Bevölkerungsgruppe in Misskredit.

Das Jagdgesetz für das Saarland (SJG) regelt, dass sich Hunde im sog. Einwirkungsbereich ihrer Führer befinden müssen. Während der Brut- und Setzzeit vom 01. März bis 30. Juni dürfen nach § 33 SJG nur noch Hunde, die zuverlässig im Bereich der angelegten Wege bleiben, unangeleint geführt werden. Auf Trampelpfaden gilt dagegen Leinenpflicht.

Zuverlässig bedeutet, der Hund muss kontrollierbar sein und der Hundebesitzer muss diese Kontrolle auch ausüben. Bei Missachtung kann ein Bußgeld erhoben werden.

Praktisch bedeutet dies die Einführung einer Leinenpflicht für die Mehrzahl aller Haushunde für diesen Zeitraum. Daher appelliert die Ortspolizeibehörde an alle Hundehalter, ihre Hunde vom 01. März bis 30. Juni im Wald nur an der Leine auszuführen. Die Missachtung der Anleinpflicht kann nach § 49 SJG als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 5.000 € geahndet werden.


Quelle: https://pixabay.com/de/photos/gps-geocaching-cache-suchen-473888/

Ein weiterer Appell richtet sich an alle Freunde des Geocachings, das kann eine reizvolle Freizeitgestaltung in der freien Natur sein kann, wenn die Grenzen des freien Betretungsrechts beachtet und die gebotene Rücksicht auf Eigentumsrechte sowie Natur- und Artenschutz genommen werden.

Auch Geocacher haben sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht mehr als vermeidbar beeinträchtigt wird. Demnach ist beispielsweise das Stören brütender Vögel oder anderer Wildtiere verboten. Es mag für einige Geocacher sicherlich spannend sein, sich durchs Unterholz zu kämpfen – aber ist es das wert, wenn dadurch ein Bussard von seinem Horst verscheucht wird ?

Nehmen wir doch alle ein wenig mehr Rücksicht auf Flora und Fauna. Unsere Kinder werden es uns danken.


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