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Wie bei allen Formen der Walderholung gilt der allgemeine Grundsatz des Waldgesetzes, dass man sich im Wald so zu verhalten hat, dass die Lebensgemeinschaft nicht gestört wird und die Erholung der Mitmenschen nicht beeinträchtigt wird. Leider häufen sich die Beobachtungen und Beschwerden von Spaziergängern und Joggern, dass diese eigentlich selbstverständliche Forderung durch manche Fahrradfahrer oder Hundebesitzer missachtet werden. Damit bringen einige Unbelehrbare eine ganze Bevölkerungsgruppe in Misskredit.

Das Jagdgesetz für das Saarland (SJG) regelt, dass sich Hunde zuverlässig im sog. Einwirkungsbereich ihrer Führer befinden müssen. Auf Trampelpfaden gilt dagegen Leinenpflicht.

Zuverlässig bedeutet, der Hund muss kontrollierbar sein und der Hundebesitzer muss diese Kontrolle auch ausüben. Bei Missachtung kann ein Bußgeld erhoben werden.

Praktisch bedeutet dies die Einführung einer Leinenpflicht für die Mehrzahl aller Haushunde. Daher appelliert die Ortspolizeibehörde an alle Hundehalter, ihre Hunde im Wald nur an der Leine auszuführen. Die Missachtung der Anleinpflicht kann nach § 49 SJG als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 5.000 € geahndet werden.

Ein weiterer Appell richtet sich an alle Fahrradfahrer und Freunde des Geocachings - das kann eine reizvolle Freizeitgestaltung in der freien Natur sein kann, wenn die Grenzen des freien Betretungsrechts beachtet und die gebotene Rücksicht auf Eigentumsrechte sowie Natur- und Artenschutz genommen werden.


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Auch Radfahrer und Geocacher haben sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht mehr als vermeidbar beeinträchtigt wird. Demnach ist beispielsweise das Stören brütender Vögel oder anderer Wildtiere verboten. Es mag für einige sicherlich spannend sein, sich durchs Unterholz zu kämpfen – aber ist es das wert, wenn dadurch ein Bussard von seinem Horst verscheucht wird ?

Nehmen wir doch alle ein wenig mehr Rücksicht auf Flora und Fauna. Unsere Kinder werden es uns danken.


Wichtige Mitteilung an alle Waldbenutzer insbesondere Fahrradfahrer, Mountainbiker sowie Reiter:

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die teilweise schmalen Pfade der neuen Traumschleife und benutzen Sie die großzügig angelegten Wanderwege.