Neues aus Elm, Hülzweiler und Schwalbach

Aktuelles und Wissenswertes aus ihrer Gemeinde
.

Die OPB informiert: Sicherer Umgang mit Feuerwerkskörpern zum Vermeiden von Verletzungen und Bränden

An Silvester wird gefeiert und das Neue Jahr „eingeschossen". Jedes Jahr passieren bei dieser Knallerei schlimme Unfälle. Hände, Augen, Ohren sind besonders gefährdet. Und Feuerwerkskörper können schnell Brände entfachen. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aber auch zum Schutz für Leben, Gesundheit und Sachwerte, wie z.B. Gebäude, Einrichtungen und Möbel, beachten Sie beim Umgang mit Feuerwerkskörpern bitte die folgenden Hinweise:
Achten Sie beim Kauf von pyrotechnischen Artikeln auf die Gefahrenklasse. Feuerwerkskörper werden, gemessen am Grad ihrer Gefährlichkeit, in vier Klassen eingeteilt:
Klasse I: Feuerwerksspielwaren (Aufdruck BAM-P I)
Klasse II: Kleinfeuerwerk (Aufdruck BAM-P II)
Klasse III: Mittelfeuerwerk (Aufdruck BAM-P III)
Klasse IV: Großfeuerwerk
Feuerwerkskörper der Klassen III und IV dürfen ohne besondere behördliche Erlaubnis weder verkauft noch abgebrannt werden.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II ist nur in der Zeit vom 31. Dezember 18:00 Uhr bis zum 1. Januar 01:00 Uhr erlaubt. Feuerwerkskörper und Raketen dürfen nur an Personen über 18
Jahre abgegeben werden. 
Lesen Sie sich in jedem Fall vor dem Umgang mit den Feuerwerkskörpern die Gebrauchsanweisung des Herstellers durch. Auch bei Feuerwerksartikeln der Klasse I, zum Beispiel Tischfeuerwerk, ist es wichtig zu wissen, ob ein Abbrennen des Feuerwerkskörpers in der Wohnung ausdrücklich erlaubt ist.
Das Verwenden von Signalmunition oder sonstiger Munition aus Schusswaffen jeder Art stellt eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit dar und ist nach dem Waffengesetz verboten. Dagegen fällt das sog. Böllern nicht mehr unter das Waffenrecht; das Immissionsschutzrecht und allgemeine Polizeirecht ist jedoch zu beachten. Allerdings unterliegen die Gegenstände, welche zum „Böllern" benutzt werden, unter Umständen der Beschussprüfung.
In der Silvesternacht sollten Sie sämtliche Lüftungsklappen und Fenster schließen. Für Büro- und Betriebsräume, Lager, Ställe, Schuppen, Garagen gilt das Gleiche.
Die Mehrzahl der Feuerwerkskörper dürfen nur im Freien gezündet werden. Feuerwerkskörper, die in Treppenhäuser oder Wohnungen gezündet werden, können einen Brand entfachen. Das Entzünden von Feuerwerkskörpern auf Balkonen kann ebenfalls häufig zu Bränden führen.
Halten Sie keine Feuerwerkskörper wie z.B. Kanonenschläge, Donnerschläge oder Böller in der Hand, sondern legen Sie diese im Freien auf den Boden und zünden Sie sie dann mit „langem Arm" an. Nach dem Anzünden sollten Sie einen ausreichenden Sicherheitsabstand von 3 bis 4 Metern haben. Feuerwerkskörper und Raketen nicht unkontrolliert wegwerfen. Feuerwerkskörper niemals auf Menschen werfen.
Starten Sie auch keine Raketen aus der Hand, sondern nur aus einer auf den Boden gestellten Flasche. Die Flasche muss so aufgestellt werden, dass die Rakete nach dem Zünden ungehindert aufsteigen kann. Raketen, deren Stöcke beschädigt sind, dürfen nicht gezündet werden, da deren Flugbahn unberechenbar ist. Nicht gezündete Feuerwerkskörper niemals nachzünden.
Feuerwerksartikel der Klasse II niemals an Kinder und Jugendliche weitergeben. Kinder sollten während des Feuerwerks in der Silvesternacht nicht unbeaufsichtigt bleiben.
In der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders leicht in Brand geraten können, dürfen Feuerwerkskörper nur im ausreichenden Abstand und unter Berücksichtigung der Windrichtung gezündet werden.
Basteln Sie niemals Feuerwerkskörper selbst, oder verändern Sie niemals die Bestandteile von bereits vorhandenen Feuerwerkskörpern. Es können hierbei unvorhersehbare Gefahren entstehen.
Feuerwerkskörper sollten in der Silvesternacht in fest verschließbaren Taschen aufbewahrt werden.
Nach der Entnahme eines Feuerwerkskörpers sollte der Vorratsbehälter sofort wieder fest verschlossen werden. Bewahren Sie niemals die Feuerwerkskörper körpernah auf.
Sollte trotz aller Vorsicht es denn noch zu einem Feuer gekommen sein, bewahren Sie Ruhe und alarmieren Sie umgehend die Feuerwehr. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Ihre Ordnungsbehörde.
Reinigung des öffentlichen Verkehrsraumes:
Frei nach dem Motto „Erst das Vergnügen, dann die Arbeit" sind am Neujahrstag die durch das Feuerwerk verunreinigten Straßen, Straßenrinnen und Bürgersteige im Interesse aller zu reinigen.
 

Die Polizei gibt zu Silvester ebenfalls wertvolle Tipps:

Schriftgröße: +
Drucken

Ähnliche Beiträge

Für Termine im Rathaus können Sie auch gerne unsere Online Terminreservierung nutzen.

Kontakt

  • Adresse:
    Hauptstraße 92
    66773 Schwalbach
  • Tel.:
    06834 571-0
  • Fax:
    06834 571-111
  • E-Mail:
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ist über E-Mail nicht möglich. Bitte nutzen Sie hierzu unsere virtuelle Poststelle über eGo-Mail. Die entsprechenden Rahmenbedingungen finden Sie auf der Homepage https://www.buergerdienste-saar.de/zfinder-saar-web/legalnotes.

Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Montag, Mittwoch, Donnerstag:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr

Zusätzlich hat das Bürgerbüro am 1. Samstag des Monats von 10-12 Uhr geöffnet

Standesamt
  • Montag - Donnerstag:
    08:30 - 12:30 Uhr
  • Mittwoch:
    14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag:
    08:30 - 13:30 Uhr
Auf Wunsch werden zusätzlich am 1. Samstag im Monat Trauungen durchgeführt.