Jeden Sommer muss sich das Ordnungsamt mit Beschwerden wegen der Benutzung von Gartengeräten und Rasenmähern auseinandersetzen. Meistens beruhen diese auf der Rücksichtslosigkeit gegenüber Mitmenschen, Gedankenlosigkeit oder auf der Unkenntnis über die Bestimmungen des Lärmschutzes. Um unnötige Streitereien und Ärger mit Nachbarn, Behörden und Gerichten zu vermeiden, wird auf folgendes hingewiesen:

1.Benutzen von Rasenmähern und anderen Gartengeräten

Häufig äußern Beschwerdeführer ihr Unverständnis, dass der Nachbar den ganzen Tag zu Hause verbringt, seinen Rasen mit seinem Motormäher aber erst nach 20 Uhr mäht. Es ist verboten, in empfindlichen Gebieten (das sind reine, allgemeine und besondere Wohngebiete sowie Sondergebiete, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten, Gebieten für die Fremdenbeherbergung sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten) Rasenmäher (auch sog. lärmarme Geräte) mit Elektro- oder Benzinmotor

1. an Sonn- und Feiertagen

2. sowie an Werktagen zwischen 20 und 7 Uhr im Freien zu benutzen.

Zu den Werktagen gehören die Tage von Montag bis einschließlich Samstag. Das Verbot gilt auch für die Benutzung von Vertikutierern, Rasentrimmern, Heckenscheren, tragbaren Kettensägen, Betonmischern, Motorhacken sowie Häcksler jeweils mit Elektro- oder Benzinmotor sowie Wasserpumpen (mit Ausnahme von Teichpumpen).

2.Benutzen von lärmintensiven Gartengeräten mit Umweltkennzeichen

Besonders lärmintensive Gartengeräte mit Umweltzeichen (diese erkennen Sie

an einer stilisierten Blume mit einem Kreis aus zwölf Sternen als Blütenblätter

und dem Eurozeichen in der Mitte) dürfen ebenfalls nicht

1. an Sonn- und Feiertagen

2. sowie an Werktagen zwischen 20:00 bis 07:00 Uhr im Freien benutzt werden.

Lärmintensive Gartengeräte in diesem Sinn sind Freischneider und Grastrimmer/Graskantenschneider mit Verbrennungsmotor sowie um Laubbläser und Laubsammler mit Elektro- oder Verbrennungsmotor.

3.Benutzen von lärmintensiven Gartengeräten ohne Umweltkennzeichen

Tragen die vorgenannten Geräte nicht das Umweltzeichen der EU, gelten folgende (erweiterte) Ruhezeiten:

1. an Sonn- und Feiertagen

2. sowie an Werktagen zwischen 7 bis 9 Uhr, von 13 bis 15 Uhr und 17 bis 7 Uhr.

4.Achten Sie bei dem Kauf von Gartengeräten auf deren Kennzeichnung

Alle Geräte dieser Art, die neu auf den Markt kommen, müssen mit einer Kennzeichnung versehen werden, auf der die Hersteller den Schallleistungspegel angeben, der garantiert nicht überschritten wird. Kaufen Sie nur Geräte mit den niedrigsten Schallleistungspegeln. So weit möglich, sollten daher in dicht besiedelten Gebieten vorzugsweise Elektrorasenmäher eingesetzt werden, sofern nicht sogar ein Handrasenmäher ausreicht.