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Regeln für Hunde auf Straßen, Wegen und Plätzen

Nach der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit auf den Straßen und in den Anlagen der Gemeinde Schwalbach dürfen Hunde nicht ohne Aufsicht frei umherlaufen und sind auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen an der Leine zu führen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • alle Straßen im Ort,
  • Grünanlagen, Kneippanlagen,
  • Friedhöfe,
  • Sportanlagen,
  • Spielplätze, Schulhöfe, vorschulische Einrichtungen und
  • der Wald.


Wer Hunde mit sich führt, hat dafür zu sorgen, dass diese weder Personen oder Tiere gefährden, noch Sachen beschädigen können. Des Weiteren sind die durch Hunde verursachten Verunreinigungen von den Haltern und Führern der Hunde insbesondere im Gesundheitsinteresse spielender Kinder unverzüglich zu beseitigen. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden.

Leider kommen viele Hundehalter ihrer Beseitigungspflicht nur selten nach.Was die meisten Hundebesitzer nur allzu oft übersehen: Sie selbst sind verpflichtet, den Schmutz ihrer Tiere zu beseitigen! Das Argument, die Hundesteuer würde die Tierhalter von ihrer Reinigungspflicht entbinden, ist jedoch ebenso falsch, wie es häufig als Ausrede benutzt wird. Leider bewirken selbst angedrohte Bußgelder nur selten Besserung. Die Folge der Rücksichtslosigkeit ist bekannt: Hundekot auf Bürgersteigen, in Grünanlagen und auf Kinderspielplätzen. Vor allem dort ist Hundekot nicht nur eine unappetitliche Umweltbelastung, sondern es droht auch Gefahr für die Gesundheit unserer Kinder, die durch Bakterien, Viren und Würmer gefährdet werden. Schließlich können auch Hundekrankheiten wie die Parvovirose übertragen werden.

Wenn also Ihr Hund sein Geschäft gemacht hat, sei es im öffentlichen Bereich oder auf privaten Grundstücken, nehmen Sie das mehr oder weniger große Häufchen bitte mit Hilfe eines der praktischen Hundesets auf, die im Fachhandel erhältlich sind. Sollten Sie die eigene Tüte einmal vergessen haben, entnehmen Sie bitte den von der Gemeinde aufgestellten Tütenspendern nur so viele Beutel, wie auch tatsächlich benötigt werden.

Werfen Sie es, ordentlich verpackt, einfach in einen der zahlreichen Abfallbehälter. Der Gemeindebauhof kümmert sich um eine rasche Leerung. Niemand braucht sich zu genieren, wenn er ein Häufchen beseitigt. Das gute Beispiel macht rasch Schule.

Die Gemeinde wird in den kommenden Wochen wieder verstärkt auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen achten und bei wiederholter Nichtbeachtung auch Bußgelder verhängen. 


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