Gemäß § 12 der Polizeiverordnung der Gemeinde Schwalbach dürfen Hunde nicht ohne Aufsicht frei umherlaufen. Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen sind Hunde an der Leine zu führen.

Des Weiteren sind die durch Hunde verursachten Verunreinigungen von den Haltern und Führern der Hunde unverzüglich zu beseitigen. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden.

Hundebesitzer, die zulassen, dass Vierbeiner ihr Geschäft auf landwirtschaftlich genutzten Flächen verrichten, geraten gleich mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt. Bei Hundekot handelt es sich um Abfall im Sinne des Abfallrechtes, der nur im Wege der ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung entsorgt werden darf. So droht zunächst ein Verwarnungsgeld von bis zu 30 Euro. Nach dem Bußgeldtatbestand des Saarländischen Naturschutzgesetzes, kurz SNG, wird bestraft, wer beim Betreten der freien Landschaft, Grundstücke verunreinigt oder abgelegte Abfälle nicht wieder an sich nimmt und entfernt. Die möglichen Bußgelder betragen bis zu 10 000 Euro.

Im Besonderen weist die Ortspolizeibehörde darauf hin, dass sich im Bereich nördlich und südlich der L344, Bouser Straße, vom Kreisel Gewerbestraße bis Ortseingang Griesborn, eine im ausgewiesenen Wasserschutzgebiet gelegene landwirtschaftliche Versuchsfläche befindet. Auch wenn diese Flächen einer natürlichen Wiese sehr ähnlich sehen; es sind jedoch speziell angesäte Pflanzen und Pflanzkombinationen. Hintergrund dieser Versuchsreihen ist es, eine grundwasserschonende Landbewirtschaftung zu testen, die geringere Nitrat- und Pflanzenschutzmitteleinträge ins Grundwasser zum Ziel hat. Dies geschieht im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger.

Hundekot ist eine starke Eintragsquelle für Bakterien, Viren, und sonstige unerwünschte Fremdstoffe und hat nichts auf Äckern und landwirtschaftlich genutzten Flächen zu suchen!.

Leider hat sich die Unsitte breit gemacht, sowohl die Hunde frei herumlaufen zu lassen, die Felder zu betreten und Pflanzen niederzutrampeln, die Hunde auf den Äckern abkoten zu lassen und sich nicht um die Hinterlassenschaften zu kümmern.

Bei den Grundstücken handelt es sich ausnahmslos um private Grundstücke, welche an örtliche Landwirte verpachtet sind. Sowohl die Gas- und Wasserwerke Bous-Schwalbach GmbH, als einer der Versuchspartner, als auch das Ordnungsamt der Gemeinde Schwalbach sehen sich hier in der Pflicht, etwas gegen dieses Problem zu unternehmen.

Wenn also Ihr Hund sein Geschäft gemacht hat, entfernen sie dieses von den Grundstücken. Werfen Sie es, ordentlich verpackt, einfach in die vorhandenen Abfallbehälter. Betreten Sie nicht die Äcker und Wiesen, lassen Sie Ihren Hund nicht frei herumlaufen!

Die Ortspolizeibehörde wird in den kommenden Wochen verstärkt auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen achten und bei wiederholter Nichtbeachtung auch Bußgelder verhängen.