Im Blickpunkt Schwalbach der vergangenen Woche (Ausgabe 38/2017) wurde die neue Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Gemeinde Schwalbach veröffentlicht.

Gründe für die Neufassung waren die Anpassung an die aktuelle Rechtslage und Rechtsprechung sowie die Umsetzung von Erfahrungswerten im Umgang mit der alten Polizeiverordnung.

Hier die wichtigsten Neuerungen:

1.) Neuerung – Hausnummerierung (§ 8)

In der neuen Polizeiverordnung ist im Absatz 3 erstmals geregelt, dass die Hausnummer in arabischen Ziffern und nicht als Zahlwort darzustellen ist.

Die im Baugesetzbuch festgesetzte Verpflichtung, das Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen, dient der Adressierung, Orientierung und der Auffindbarkeit eines Gebäudes.

Hauseigentümer, die – wie in letzter Zeit häufiger zu beobachten – ihre Hausnummer als Zahlwort anbringen, denken möglicherweise nicht daran, dass Kräfte der Polizei, der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes diese möglicherweise nicht oder schlecht lesen können und damit wertvolle Zeit verstreicht, bis die Rettungskräfte ihren Einsatzort gefunden haben. 

Nicht so:

Gut sicht- und lesbare Hausnummern können im Notfall Leben retten! 

2. Neuerung – Tiere (§ 12)

Die bisher auf Hunde beschränkte Vorschrift wurde in der Neufassung der Polizeiverordnung auf Tiere allgemein erweitert.

Insbesondere wurden die Regelungen für 

die Entsorgung von Exkrementen,

die Anleinpflicht,

die Mitnahme von Hunden auf öffentliche Plätze und

übermäßiges Bellen

konkretisiert.

Auch wurde erstmalig geregelt, dass freilaufende Katzen kastriert oder mittels Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet werden müssen. 

Sorgsamer Umgang mit Tieren erspart Ärger mit Mitmenschen und unnötige Verwendung öffentlicher Mittel!