Im Blickpunkt Schwalbach, Ausgabe 38/2017, wurde die neue Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Gemeinde Schwalbach veröffentlicht.
Wichtige Neuerungen werden hier in Kurzform erläutert:
Letzte Neuerung – Neuer Paragraph zur Abschrankung öffentlicher Wege und Plätze- § 22
Der neue Paragraph legt fest, dass Absperrvorrichtungen wie Schranken oder Poller nur von den hierzu befugten Personen geöffnet werden dürfen.
Außerdem:
Schranken und Absperrvorrichtungen sind nach der Durchfahrt ordnungsgemäß zu verschließen!