Im Blickpunkt Schwalbach, Ausgabe 38/2017, wurde die neue Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Gemeinde Schwalbach veröffentlicht.

Wichtige Neuerungen werden hier in Kurzform erläutert:

Letzte Neuerung – Neuer Paragraph zur Abschrankung öffentlicher Wege und Plätze- § 22

Der neue Paragraph legt fest, dass Absperrvorrichtungen wie Schranken oder Poller nur von den hierzu befugten Personen geöffnet werden dürfen. 

Außerdem:

Schranken und Absperrvorrichtungen sind nach der Durchfahrt ordnungsgemäß zu verschließen!