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Im Blickpunkt Schwalbach, Ausgabe 38/2017, wurde die neue Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Gemeinde Schwalbach veröffentlicht.

Wichtige Neuerungen werden hier in Kurzform erläutert:

5. Neuerung – Neuer Paragraph zur Regelung des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerken § 21)

Der neue Paragraph greift die gesetzlichen Regelungen des Sprengstoffgesetzes und den hierzu erlassenen Verordnungen und Sicherheitsbestimmungen auf (Erlaubnispflicht) und verweist auf die vorgeschriebenen Uhrzeiten für die Beendigung der Feuerwerke:

im Normalfall um 22:00 Uhr

während der Sommerzeit um 22:30 Uhr

im Mai, Juni und Juli spätestens um 23:00 Uhr

Außerdem:

Jeglicher mit dem Feuerwerk verbundene Unrat ist unverzüglich zu beseitigen!