In letzter Zeit vermehren sich wieder die Beschwerden über Exkremente von Hunden auf Kinderspielplätzen und in sonstigen öffentlichen Anlagen.

Die Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit auf den Straßen und in den Anlagen der Gemeinde Schwalbach legt neben der Anleinpflicht fest, dass der Hundehalter oder -führer dafür zu sorgen hat, dass durch seinen Hund weder Personen oder Tiere gefährdet, noch Sachen beschädigt werden. Des Weiteren sind die durch Hunde verursachten Verunreinigungen insbesondere im Gesundheitsinteresse spielender Kinder unverzüglich zu beseitigen. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden.

Hundekot ist nicht nur eine unappetitliche Umweltbelastung, sondern es droht auch Gefahr für die Gesundheit.

Wenn also Ihr Hund sein Geschäft gemacht hat, sei es im öffentlichen Bereich oder auf privaten Grundstücken, nehmen Sie das mehr oder weniger große Häufchen bitte mit Hilfe eines der praktischen Hundesets auf, die im Fachhandel erhältlich sind. Sollten Sie die eigene Tüte einmal vergessen haben, entnehmen Sie bitte den von der Gemeinde aufgestellten Tütenspendern nur so viele Beutel, wie auch tatsächlich benötigt werden.

Werfen Sie es, ordentlich verpackt, einfach in einen der zahlreichen Abfallbehälter. Der Gemeindebauhof kümmert sich um eine rasche Leerung. Niemand braucht sich zu genieren, wenn er ein Häufchen beseitigt. Das gute Beispiel macht rasch Schule.

Die Gemeinde wird in den kommenden Wochen wieder verstärkt auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen achten und bei wiederholter Nichtbeachtung auch Bußgelder verhängen.