In letzter Zeit häufen sich Beschwerden aus der Bürgerschaft, dass Friedhofsbesucher ihre Hunde mit auf den Friedhof nehmen. In Einzelfällen wurden Gräber auch durch Hundekot verunreinigt.

In der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Gemeinde ist ausdrücklich geregelt, dass die Mitnahme von Hunden auf Friedhöfe verboten ist und der Verstoß gegen dieses Verbot eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,- Euro geahndet werden kann.

Beachten Sie also bitte, dass Hunde auf unseren Friedhöfen nichts verloren haben (auch wenn sie angeleint sind), es sei denn, es handelt sich um Blindenhunde oder Führhunde für Schwerbehinderte.

Vielen Dank für ihr Verständnis!