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Hinweise zur Waldbrandgefahr

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Foto: Pixabay (Image #3544205)

Die Ortspolizeibehörde weist darauf hin, dass aufgrund der anhaltenden trockenen und heißen Witterung zurzeit Waldbrandwarnstufe 4 ausgerufen wurde.

In den letzten Wochen hat es kaum geregnet. Dies hat zur Folge, dass die Böden und die darüber liegende Vegetationen stark ausgetrocknet sind. Einige Verhaltensweisen sollten daher dringend beachtet werden:

  • Offenes Feuer und Rauchen im Wald sind verboten. Brennende Zigarettenstummel dürfen nicht weggeworfen werden – auch nicht aus dem Autofenster.
  • Glasscherben können wie ein Brennglas wirken und ein Feuer auslösen: Deshalb verbietet es sich, Flaschen im Wald liegenzulassen.
  • Wege zu den Wäldern müssen frei bleiben: Sie sind wichtige Feuerwehrzufahrten und Rettungswege für Einsatzfahrzeuge. Pkws sind deshalb ausschließlich auf den ausgewiesenen Parkplätzen abzustellen.
  • Zurzeit werden keine Genehmigungen für Feuerwerke erteilt. Das Abbrennen von Feuerwerken ohne Genehmigung bei Waldbrandwarnstufe 4 oder 5 ist verantwortungslos und kann ein Bußgeld in empfindlicher Höhe nach sich ziehen.
  • Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle bedarf grundsätzlich der Genehmigung der Ortspolizeibehörde und ist bei Waldbrandwarnstufe generell verboten.


Bei Zuwiderhandlung ist mit einem Bußgeld in erheblicher Höhe zu rechnen.


Text: Gemeinde Schwalbach​


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