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Hinweise der Ortspolizeibehörde zum Brandschutz bei Karnevals-und Faschingsveranstaltungen

Sorgen Sie sich auch beim Feiern um Ihre Gäste?

In jedem Jahr kommt es während der Karnevalszeit zu Bränden. Leichtsinn und Sorglosigkeit der Veranstalter sind oft Ursache für Personen- und Sachschäden. Auch Gäste können leichtfertig und übermütig sein. Zur Verhinderung von Personen- und Sachschäden sollen folgende Grundsätze beachtet werde:

Vorsorge bei Planung und Durchführung von Veranstaltungen

Rettungswege

Rettungswege sowie Ausgänge/Notausgänge müssen deutlich gekennzeichnet sein, dürfen weder verstellt noch eingeengt werden. Ausgänge/Notausgänge müssen unverschlossen sein.

Einrichtungen zur Brandbekämpfung

Brandbekämpfungseinrichtungen (z.B. Feuerlöscher) müssen ausreichend vorhanden und deutlich gekennzeichnet sein. Sie dürfen mit Dekorationen weder verkleidet noch verdeckt werden.

Offenes Feuer/Rauchen

Auf der Bühne sollte bei Vorführungen kein offenes Feuer eingesetzt werden. Auch Rauchen gehört dazu! Kerzen sollen im Saal nicht verwendet werden. Ist eine Verwendung nicht zu umgehen, müssen diese in Absprache mit der Brandsicherheitswache der Feuerwehr in standfesten, nichtbrennbaren Haltern befestigt sein, damit sie beim Anstoß nicht umfallen oder sich lösen können.

Dekorationen

Zum Schmücken der Veranstaltungsräume dürfen nur schwer entflammbare Materialien nach DIN 4102 oder solche, die mit behördlich zugelassenem Flammschutzmittel behandelt worden sind, verwendet werden. Unter der Decke angebrachte oder den Raum überspannende Dekorationen sollen mind. 2,50 m über dem Fußboden hängen und sicher befestigt sein. Von Wärmequellen, z.B. Punktstrahlern, Glühbirnen, elektrischen Geräten und Heizquellen aller Art, sollen Dekorationen und sonstige brennbare Stoffe einen solchen Abstand haben, dass sie nicht mehr als handwarm werden.

Rauchverbot

Rauchverbote nach den Vorgaben des Nichtraucherschutzgesetzes sind strikt einzuhalten. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden.

Elektrische Anlagen

An elektrischen Anlagen darf nicht gebastelt werden. Sie müssen den VDE-Vorschriften entsprechen, damit sie keine Gefahr für Personen sind und Brände nicht entstehen können.

Kostüme

Trotz allen kreativen Einfallsreichtums ist unbedingt darauf zu achten, bei der Kostümierung keine leicht entflammbaren Materialien zu verwenden.

Im Schadenfall

Kommt es trotz aller Vorsorge zu einem Brand, sind Ruhe und Besonnenheit geboten.

Ø Feuerwehr sofort über Notruf 112 alarmieren,

Ø alle Personen auf geeignete Weise informieren, schnell und sicher ins Freie führen,

Ø eventuell Löschversuche (ohne Eigengefährdung) mit Löschgeräten durchführen und

Ø die eintreffende Feuerwehr von ortskundigen Personen einweisen. 


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