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Neues aus Elm, Hülzweiler und Schwalbach

Aktuelles und Wissenswertes aus ihrer Gemeinde
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Halten und Parken im Kreisverkehr

Kreisverkehre dienen im Allgemeinen dazu, den Verkehrsfluss aufrecht zu erhalten und das Unfallrisiko zu minimieren.

Um dies zu gewährleisten, wurden durch die Straßenverkehrsordnung verschiedene Regeln erlassen.

Eine dieser Regel betrifft das Halten und Parken.

Diese besagt unter anderem, dass auf der Kreisfahrbahn nicht geparkt sowie die Mittelinsel in der Regel nicht überfahren werden darf.

Sog. Schleppkurven, wie beispielsweise beim Kreisverkehrsplatz in der Saarwellinger Straße / Laurentiusstraße im Gemeindebezirk Hülzweiler vorhanden, sind Teil des Kreisels und dienen dem Befahren durch übergroße LKWs.

Parken oder Halten, die grundsätzlich nur am rechten Fahrbahnrand gestattet sind, sind auf solchen Schleppkurven daher nicht erlaubt und können mit einem Bußgeld sanktioniert werden.

Es ist außerdem sehr gefährlich, ein im Kreisel geparktes Fahrzeug durch den fließenden Verkehr zu verlassen oder wieder aufzusuchen.

Die Ortspolizeibehörde bittet daher darauf zu achten, Fahrzeuge an geeigneten Stellen zu parken. 


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