Neues aus Elm, Hülzweiler und Schwalbach

Aktuelles und Wissenswertes aus ihrer Gemeinde
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Corona-Pandemie: Was ist seit neuestem erlaubt?

Die beiden wichtigsten Punkte vorab, die nach wie vor Bestand haben:

Reduzierung der sozialen Kontakte auf das absolut nötige Minimum und die Einhaltung des Mindestabstandes zu anderen Personen von 1,50 Metern (ausgenommen natürlich zu Angehörigen des eigenen Haushalts, Ehegatten, Lebenspartner u.ä. und Angehörigen des familiären Bezugskreises) und

das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung bei Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, beim Einkauf und Arztbesuchen.

Erlaubt sind nunmehr:

Ansammlungen, Veranstaltungen und Zusammenkünfte mit insgesamt bis zu 10 Personen,

Bestattungen mit insgesamt bis zu 10 Personen,

Gottesdienste, wenn die Teilnehmerzahl begrenzt, die Abstandsregeln eingehalten und Schutz- und Hygieneregeln eingehalten werden,

der Betrieb von Gaststätten von 06:00 Uhr bis 23:00 Uhr mit Mund-Nasen-Bedeckung und den sonstigen gesundheitlichen und arbeitsschutzrechtlichen Auflagen,

der Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen nach den Vorgaben des Hygieneplans der Landesregierung für Gastronomie und Beherbergungsbetriebe mit Mund-Nasen-Bedeckung und den sonstigen gesundheitlichen und arbeitsschutzrechtlichen Auflagen,

Kurs- und kontaktloser Trainings- und Sportbetrieb unter bestimmten Voraussetzungen (ausgenommen Ballsportarten) und

der Betrieb von Vereinsräumen zum Zwecke musischer und kultureller Bildungsarbeit.

Und ab 15. Juni sind erlaubt:

Veranstaltungen und Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Personen und unter freiem Himmel mit bis zu 100 Personen unter Beachtung der Hygiene- und Schutzvorkehrungen, Mindestabstände und Nachverfolgbarkeit der Teilnehmer sowie ggf. Anzeige bei der Ortspolizeibehörde.

Bestattungen mit mehr als 10 Personen, unabhängig von ihrer familiären Verbundenheit, unter Wahrung der Abstandsregel und Anzeige bei der Ortspolizeibehörde.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Ortspolizeibehörde unter den Rufnummern 06834-571140 oder 06834-571168 zur Verfügung. 


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Kontakt

  • Adresse:
    Hauptstraße 92
    66773 Schwalbach
  • Tel.:
    06834 571-0
  • Fax:
    06834 571-111
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Gemeindeverwaltung
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Zusätzlich hat das Bürgerbüro am 1. Samstag des Monats von 10-12 Uhr geöffnet

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