Nach wie vor ist zu beachten:

Reduzierung der sozialen Kontakte auf das absolut nötige Minimum und die Einhaltung des Mindestabstandes zu anderen Personen von 1,50 Metern (ausgenommen ist der sogenannte familiäre Bezugskreis) und

das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung bei Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, beim Einkauf, in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen und bei Arztbesuchen.

Erlaubt sind:

Ansammlungen mit insgesamt bis zu 10 Personen,

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 150 Personen und unter freiem Himmel mit bis zu 350 Personen unter Beachtung der Hygiene- und Schutzvorkehrungen, Mindestabstände und Nachverfolgbarkeit der Teilnehmer sowie ggf. Anzeige bei der Ortspolizeibehörde,

Bestattungen mit mehr als 20 Personen, unabhängig von ihrer familiären Verbundenheit, bei Gewährleistung der Kontaktnachverfolgung und unter Wahrung der Abstandsregel und Anzeige bei der Ortspolizeibehörde,

Gottesdienste, wenn die Teilnehmerzahl begrenzt und die Kontaktnachverfolgung sowie die Abstandsregeln und Schutz- und Hygieneregeln gewährleistet sind,

der Betrieb von Gaststätten von 06:00 Uhr bis 01:00 Uhr nach dem Hygieneplan der saarländischen Landesregierung für Gastronomie und Beherbergungsbetriebe,

der Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen nach dem Hygieneplan der saarländischen Landesregierung für Gastronomie und Beherbergungsbetriebe und den sonstigen gesundheitlichen und arbeitsschutzrechtlichen Auflagen und

Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb unter bestimmten Voraussetzungen.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Ortspolizeibehörde unter den Rufnummern 06834-571140 oder 06834-571168 zur Verfügung.