Die Ortspolizeibehörde weist darauf hin, dass landwirtschaftliche Flächen nicht uneingeschränkt und auch nicht jederzeit betreten werden dürfen. Zum Schutze der Landwirtschaft gilt es, Regeln zu beachten. Die müssen von Wanderern ebenso eingehalten werden wie von Mountainbikern und Hundehaltern . Die Ausübung des Rechtes auf Erholung in der freien ...
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